DGUV Information 250-440 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 39 "Schweißrauche"

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Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen

Die Menge der Schweißrauche ist abhängig vom jeweiligen schweißtechnischen Verfahren und dessen Parametern. Die chemische Zusammensetzung der Schweißrauche ist hauptsächlich bedingt durch die verwendeten Zusatz- und Grundwerkstoffe.

Soweit durch die Gefährdungsbeurteilung bestimmte Gefahrstoffe im Schweißrauch festgestellt werden, für die Arbeitsplatzgrenzwerte festgelegt wurden oder die toxikologisch relevant sind, z.B. krebserzeugende Stoffe wie Chromate oder Nickeloxid, sind die entsprechenden Handlungshilfen für weitere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zusätzlich zu berücksichtigen.