DGUV Information 250-429 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 27 "Isocyanate"

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Abschnitt 4.2 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition

Die ArbMedVV sieht für Isocyanate keine Angebotsuntersuchungen vor.

Der Arbeitgeber hat aber den Beschäftigten auf deren Wunsch (entsprechend § 11 ArbSchG) arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu ermöglichen.

  • Verpressarbeiten im Steinkohlebergbau

  • Einsatz von Polyurethanen als "Bergverfestiger"

  • Manuelles Handling von PUR-Produkten direkt nach der Fertigung, insbesondere nach Heißanwendungen (Formschaumanlagen und Kaschierungen)

  • Verlegung von Parkett und Bodenbelägen, Parkettversiegelung

  • Ausschäumen mit Montageschaum in geringen Umfang (z.B. beim Setzen von Fenstern und Türzargen)

  • Auftragen von Beschichtungen durch Rollen, Spachteln oder Streichen, Dichten und Kleben im Dachdeckerbereich

  • Verpressen mit Injektionsharzen im Baubereich

  • Vergießen von PUR-Gießharzen in der Elektroindustrie

  • Isocyanathaltige Schmelzkleber (Hot-Melts)

  • Lackieren an Spritzständen und in Spritzkabinen mit Absaugung

  • Pulverbeschichtung.