DGUV Information 250-420 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Bereiche, in denen der direkte Kontakt zu Platinverbindungen (Chloroplatinate) möglich ist. Das sind insbesondere die Produktionsbereiche (z.B. Katalysatorenherstellung und -scheiderei)

  • Als Tätigkeiten sind in der Scheiderei besonders der Umgang mit filtrierten trockenen Platinverbindungen (Chloroplatinate) sowie das Reinigen von Nutschen anzusehen

  • Bei der Katalysatorherstellung ist direkter Kontakt bei Tätigkeiten in den Imprägnierbereichen möglich

  • Generell sind alle Tätigkeiten, die mit der Scheidung von Platinverbindungen oder mit der Herstellung platinhaltiger Katalysatoren zusammenhängen, mit einer erhöhten Gefährdung durch Platinverbindungen (Chloroplatinate) verbunden

  • Dies betrifft auch Handwerker, Reinigungspersonal und Laboranten, die direkten Kontakt mit Platinverbindungen (Chloroplatinate) haben können

  • Prozessschritte wie die Platinfeinreinigung und die Herstellung von Platinverbindungen (incl. Cytostatikaherstellung).