DGUV Information 250-411 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 10 "Methanol"
Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition
Abbruch-, Reinigungs- und Reparaturarbeiten sowie Behebung von Betriebsstörungen in Herstellungs- und Abfüllanlagen
Verarbeitung methanolhaltiger Zubereitungen
in räumlich beengten Verhältnissen oder bei ungünstiger Belüftung
im Spritzverfahren bei ungenügender Lüftung
Filterwechsel oder -wäsche
Konservierung und Präparation von Tierkörpern
Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Offener Umgang mit Methanol bei Reinigungsarbeiten und Tauchverfahren
Textilveredelung
Herstellung und Verarbeitung von Papier, Karton und Pappe
Oberflächenbeschichtung (maschinelles Auftragen) in der Metallverarbeitung.