DGUV Information 203-060 - Arbeiten an Funkstandorten

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Abschnitt 8.2 - 8.2 Besonderheiten für Mobilfunkbasisstationen nach GSM-, TETRA- oder UMTS-Standard

Üblicherweise beträgt bei Mobilfunkantennen der Bereich der erhöhten Exposition in Hauptstrahlrichtung 50 cm (R), seitlich und nach oben/unten jeweils 25 cm (R/2) (Abbildung 7). Dieser Sicherheitsbereich darf erst nach erwiesener Leistungsreduzierung oder Abschaltung betreten werden. Hinter den Antennen besteht keine erhöhte Exposition.

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Abb. 7 Sicherheitsabstände für Richtantennen

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Abb. 8 Sicherheitsabstände für Rundstrahlantennen

Bei Rundstrahlantennen (Abbildung 8) gilt der Sicherheitsabstand gleichmäßig um die Antenne.

Ist der Bereich der erhöhten Exposition ausnahmsweise größer wird dieser durch ein Warnzeichen mit Zusatzschild gekennzeichnet (Abbildung 9).

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Abb. 9 Warnzeichen mit (Beispiel-) Zusatzschild