DGUV Information 203-059 - Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken

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Abschnitt 6.3 - Ein- und Ausbau von Dammtafeln und Nadelverschlüssen

Die Dammtafeln und Nadelverschlüsse sind Sicherheits- und Absperreinrichtungen auf der Ober- und Unterwasserseite und ermöglichen ein sicheres Arbeiten zwischen diesen Bereichen. Da diese Einrichtungen meist die einzigen Absperreinrichtungen sind, werden besondere Anforderungen an die Qualität gestellt.

Dammtafeln und Nadelverschlüsse sind durch befähigte Personen wiederkehrend und vor jedem Einsatz durch Inaugenscheinnahme auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.

Zu den Prüfungen gehören u.a. eine Bewertung der Dichtflächen, des Korrosionsschutzes, des Materialzustandes und der konstruktiven Verbindungen (z.B. Schweiß- und Nietverbindungen) der Absperreinrichtungen sowie der dazugehörigen Führungen im Bauwerk. Ggf. ist eine statische Bewertung der Absperreinrichtungen erforderlich.

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Abb. 6.3.1: Beispiel für eine Dammtafel vor dem Einbau in eine Dammtafelnische. Die Nische ist mit steckbaren Geländern gesichert.

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Abb. 6.3.2: Beispiel für eingebaute Verschlussnadeln im Oberwasserbereich eines Kleinkraftwerkes

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Abb. 6.3.3: Ansicht vom Oberwasserpodium

Ist für das Setzen von Dammtafeln und Nadelverschlüssen der Einsatz von Tauchern erforderlich, sind die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift "Taucherarbeiten" (BGV C23) einzuhalten (siehe Abs. 6.6).

Der Einsatz von Tauchern ist z.B. vor dem Setzen der Dammtafeln und Nadelverschlüsse für eine Kontrolle auf Ablagerungen der seitlichen baulichen Führungen sowie der unteren Auflage erforderlich. Der Einsatz von Tauchern kann z.B. auch zum Führen der Dammtafeln und Nadelverschlüsse erforderlich sein.

Beim Transport, Positionieren und Einsetzen der Dammtafeln und Nadelverschlüsse haben die Versicherten sich gegen Absturz zu sichern oder Rettungswesten zu tragen.

In der Regel ist im Bereich der Ober- und Unterwasserbauwerke nur ein beschränkter Einsatz von baulichen Einrichtungen gegen Absturz, z.B. von Geländern, möglich. Daher wird der Schutz gegen Absturz durch PSA sichergestellt.