DGUV Information 203-059 - Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken

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Abschnitt 4.5 - Einsteigöffnungen

Einsteigöffnungen für das Befahren von Anlageteilen müssen ausreichend groß und so angeordnet sein, dass das Ein- und Aussteigen sowie Retten von Versicherten jederzeit möglich ist. Hierfür haben sich folgende Ausführungen und Anordnungen bewährt:

  • Einsteigöffnungen verfügen über eine lichte Weite von mindestens 600 mm oder bei rechteckigen Querschnitten über einen lichten Querschnitt von mindestens 0,5 m2, wobei keine Seitenlänge 600 mm unterschreiten darf.

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die lichte Öffnungsweite in Abhängigkeit der durchzuführenden Arbeiten ggf. durch Kabel für Elektrohandwerkzeuge und durch Schläuche zur Belüftung und für Absaugarbeiten verringert wird.

  • Für ein sicheres Einsteigen sollten die Unterkanten der Einsteigöffnungen nicht höher als 500 mm über der Zugangsebene liegen und über Einsteighilfen, z.B. Haltestangen bzw. -griffe verfügen. Ggf. sind die Einsteigbereiche mit Bühnen oder Podesten auszustatten.

  • Zur Benutzung von Einsteigöffnungen ist auf der Anlageninnenseite ein sicherer Abstieg zur nächsten Standfläche zu schaffen.

  • Bestehen auf der Anlageinnenseite Absturzgefährdungen, sind die Einsteigöffnungen zu kennzeichnen. Anschlagpunkte für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind vorzusehen.

  • Deckel von Einsteigöffnungen sind so geführt und befestigt, dass Gefährdungen beim Öffnen und Schließen verhindert werden. Deckel dürfen nicht selbstständig schließen.

  • Besteht an Einsteigöffnungen Absturzgefahr, ist die Öffnung z.B. durch Umwehrungen zu sichern.

Die Kennzeichnung hinsichtlich bestehender Absturzgefährdungen sollte durch ein Warnzeichen (W15) in Verbindung mit einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift "Absturzgefahr" erfolgen.

Zur Kennzeichnung siehe auch Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV/GUV-V A8).

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Abb. 4.5.1: Einsteigöffnung mit ausreichender lichter Weite. Der Deckel ist gegen Herabfallen gesichert.

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Abb. 4.5.2: Personenrettung vertikal durch Einsteigöffnung. Das Bild verdeutlicht, dass für die Flucht/Rettung von Personen eine ausreichend dimensionierte Einsteigöffnung erforderlich ist.

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Abb. 4.5.3: Die Umwehrung einer geöffneten Einsteigöffnung verhindert ein ungewolltes Hineinstürzen von Personen.

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Abb. 4.5.4: Beispiel für eine nachträglich eingebaute Einsteigöffnung am tiefsten Punkt einer Pumpenspirale. Derartige Einsteigöffnungen werden auch für Turbinenspiralen empfohlen. Im Rettungsfall ist eine schnelle Rettung des Verletzten möglich.