Abschnitt 5.4 - 5.4 Benutzung von Hautpflegemitteln
Hautpflegemittel werden nach der Arbeit, bzw. vor längeren Pausen auf die saubere, trockene Haut aufgetragen. Sie dürfen nicht anstelle von Hautschutzmitteln verwendet werden, da ihre pflegenden Bestandteile die hautschädigenden Wirkungen von Arbeitsstoffen verstärken können.