DGUV Information 213-016 - Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung

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Abschnitt 9 - 9 Gibt es weitere Möglichkeiten der Zusammenfassung?

Eine weitere Möglichkeit, mehrere spezielle Betriebsanweisungen in einer gemeinsamen Anweisung zu bündeln, besteht z. B. in der Zusammenfassung mehrerer Biostoffe der gleichen Risikogruppe bei Tätigkeiten im Labor. Im Anhang wird das an der arbeitsbereichsbezogenen Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2 im Schutzstufe-2-Labor verdeutlicht. Sie wird durch stoffbezogene Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit speziellen Biostoffen ergänzt.

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Abb. 2
Biostoffe treten oft im Zusammenhang mit wässrigen Systemen auf.