Abschnitt 6.1 - 6.1 Anlässe für Kontrollmessungen
Anlässe, eine Kontrolle durchzuführen, sind z. B.:
beim Begehen als "rutschig" erscheinende Zustände des Bodensystems
Ursachenprüfung bei Unfällen/Beinaheunfällen
Vorher-/Nachher-Prüfungen bei
vor Ort hergestellten Oberflächen
nachträglicher Bodenbeschichtung im Anschluss an eine Nachbehandlung
der Optimierung des Reinigungsverfahrens
Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen zur Feststellung von Unterschieden zwischen dem Neuzustand und dem im Betrieb befindlichen Boden; hierfür wird empfohlen, Rückstellproben bereitzuhalten
Nutzungsänderung
Wirksamkeitskontrolle der getroffenen Maßnahmen.