DGUV Information 207-006 - Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche

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Abschnitt 6.1 - 6.1 Anlässe für Kontrollmessungen

Anlässe, eine Kontrolle durchzuführen, sind z. B.:

  • beim Begehen als "rutschig" erscheinende Zustände des Bodensystems

  • Ursachenprüfung bei Unfällen/Beinaheunfällen

  • Vorher-/Nachher-Prüfungen bei

    • vor Ort hergestellten Oberflächen

    • nachträglicher Bodenbeschichtung im Anschluss an eine Nachbehandlung

    • der Optimierung des Reinigungsverfahrens

  • Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen zur Feststellung von Unterschieden zwischen dem Neuzustand und dem im Betrieb befindlichen Boden; hierfür wird empfohlen, Rückstellproben bereitzuhalten

  • Nutzungsänderung

  • Wirksamkeitskontrolle der getroffenen Maßnahmen.