DGUV Information 201-021 - Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von ...

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Anhang 3, Gefahrenbereich und Raum für das Ablegen von Gerät...
Anhang 3
Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen (bisher: BGI/GUV-I 781)

Anhangteil

Titel: Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen (bisher: BGI/GUV-I 781)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-021
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Anhang 3 – Gefahrenbereich und Raum für das Ablegen von Geräten, Baustoffen und Bauteilen bei der DB

Gefahrenbereiche und Sicherheitsräume bei der DB:

*)

Nur zulässig bei Arbeiten von bis zu drei Versicherten gemäß [GUV-V D 33 [15], § 6 (1)], vgl. Kap. 5.

**)

Die angegebenen Maße berücksichtigen nicht das Verkehren von Lademaßüberschreitungen.

Raum für das Ablegen von Geräten, Baustoffen und Bauteilen neben Gleisen der DB:

In dem grau gekennzeichneten Raum dürfen Geräte, Baustoffe und Bauteile nur abgelegt werden, wenn die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen sind (z. B. Sichern gegen Verschieben, Ausschluss von Sendungen mit Lademaßüberschreitungen).