DGUV Information 209-024 - Minimalmengenschmierung in der spanenden Fertigung

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Abschnitt 4.5 - Unterweisung und Betriebsanweisung

Der Einstieg in die Minimalmengenschmierung fordert von den Mitarbeitern ein gewisses Maß an Flexibilität. Viele altgewohnte Vorgehensweisen aus der Nassbearbeitung erschweren oftmals den Einstieg in die neue Technologie. Anders als bei der Überflutungsschmierung ist der Schmierstoff-Sprühstrahl bei der externen Zufuhr oft "unsichtbar" und hat auch einen anderen Geruch. Hinzu kommt zusätzlich die Bedienung eines externen MMS-Systems sowie Veränderungen beim Reinigen der Maschine. Andererseits entfallen viele Tätigkeiten, z.B. die Wartung, Pflege, Nachkonservierung und Entsorgung der Gebrauchsemulsion.

Deshalb ist eine Unterweisung der Mitarbeiter über Funktionsweise der einzelnen Systeme (Werkzeugmaschine, MMS-Systeme...) sowie Gefährdungen und Besonderheiten vor der Aufnahme der Tätigkeit bei der Minimalmengenschmierung wichtig. Die Unterweisung trägt dazu bei, Ängste und Vorbehalte der Mitarbeiter vor dem "Neuen" abzubauen und sich mit den Neuerungen vertraut zu machen.

Folgende Punkte sollten bei einer Unterweisung bei der Minimalmengenschmierung berücksichtigt werden:

  • Bei intensivem Hautkontakt mit den Schmierstoffen: Schulung der Mitarbeiter zum Benutzen der Hautschutzmittel nach den Vorgaben des Hautschutzplans.

  • Bei offenen Maschinen mit herumfliegenden heißen Spänen: Schutzbrille tragen.

  • Bei Entnahme von Werkstücken mit Temperatur > 50 °C: Schutz vor Verbrennungen.

  • Bei Reinigungsarbeiten: Tragen geeigneter "Persönlicher Schutzausrüstungen" und gegebenenfalls Benutzen von Hautschutzmittel nach den Vorgaben des Hautschutzplans.

Unterweisungen werden im Allgemeinen mündlich und am Arbeitsplatz durchgeführt. Sie sollten genaue Hinweise auf Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Schutzmaßnahmen sowie über das richtige Verhalten und den sicheren Umgang mit der Werkzeugmaschine, deren Arbeitsmitteln und Stoffen enthalten. Auch Angaben darüber, was bei Unfällen und unvorhergesehenen Störungen zu tun ist, gehören in die Unterweisung.

Die Form einer wirkungsvollen Unterweisung an einer Werkzeugmaschine sollte neben der Vermittlung von theoretischen Kenntnissen auch die aktive Einübung des praktischen Handelns beinhalten. Das Gespräch, die Diskussion, die direkte Beteiligung der Mitarbeiter sind wirkungsvoller als jeder Vortrag.

Werden Instandhaltungsarbeiten oder Umbauarbeiten durchgeführt, hat der Vorgesetzte auch hier die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die mit der Durchführung beauftragten Mitarbeiter eine angemessene spezielle Unterweisung erhalten.

Die Unterweisungen sind vor der Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen und regelmäßig zu wiederholen, z.B. bei Veränderungen im Tätigkeitsbereich oder wenn angenommen werden muss, dass die Wirkung der Unterweisung nachgelassen hat (Nachlässigkeiten, Beinahe-Unfälle und ähnliches). Es wird empfohlen, die Unterweisung mindestens einmal jährlich durchzuführen, die wichtigsten Punkte mit Datum in einem Unterweisungsnachweis festzuhalten und diesen von den Mitarbeitern gegenzeichnen zu lassen. Ein Muster-Unterweisungsnachweis findet sich in Anhang 2.

Als einfach und effektiv hat sich die Unterweisung mit Hilfe von Betriebsanweisungen vor Ort im Arbeitsbereich erwiesen. Betriebsanweisungen enthalten einfache Hinweise auf Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln in verständlicher Form. Weiterhin beinhalten sie Anweisungen über das Verhalten im Gefahrfall und über Erste Hilfe Maßnahmen. Betriebsanweisungen können als "roter Faden" bei der Unterweisung benutzt und sollten an geeigneter Stelle im Arbeitsbereich ausgehängt werden. Eine Muster-Betriebsanweisung findet sich in Anhang 1.