DGUV Information 203-046 - Umgang mit Holzmasten

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Abschnitt 7.7 - 7.7 Hilfsmittel zum Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten

Als Hilfsmittel werden insbesondere Steigeisen zur Verfügung gestellt. Steigeisen dürfen ausschließlich unter Benutzung von PSAgA verwendet werden.

  • Zur Ausführung von Steigeisen für Rundholzmaste siehe Norm "Steigeisen für Holzmaste" (DIN 48345). Der Einsatz alternativer Bauformen ist unter Berücksichtigung der spezifischen Einsatzbedingungen möglich.

  • Die Benutzung von Sicherheitsschuhen in der Schuhform B "Stiefel niedrig" gemäß Norm "Persönliche Schutzausrüstung - Sicherheitsschuhe" (DIN EN ISO 20345) hat sich bei der Verwendung von Steigeisen bewährt.

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Abb. 7.7.1
Steigeisen für Rundholzmaste

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Abb. 7.7.2
Steigeisen für Furnierschichtholzmaste mit rechteckigen Querschnitten