Abschnitt 7.7 - 7.7 Hilfsmittel zum Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten
Als Hilfsmittel werden insbesondere Steigeisen zur Verfügung gestellt. Steigeisen dürfen ausschließlich unter Benutzung von PSAgA verwendet werden.
Zur Ausführung von Steigeisen für Rundholzmaste siehe Norm "Steigeisen für Holzmaste" (DIN 48345). Der Einsatz alternativer Bauformen ist unter Berücksichtigung der spezifischen Einsatzbedingungen möglich.
Die Benutzung von Sicherheitsschuhen in der Schuhform B "Stiefel niedrig" gemäß Norm "Persönliche Schutzausrüstung - Sicherheitsschuhe" (DIN EN ISO 20345) hat sich bei der Verwendung von Steigeisen bewährt.
Abb. 7.7.1
Steigeisen für Rundholzmaste
Abb. 7.7.2
Steigeisen für Furnierschichtholzmaste mit rechteckigen Querschnitten