Abschnitt 7.3 - 7.3 Körperliche und fachliche Eignung von Personen
Mit dem Besteigen von und Arbeiten auf Masten beauftragt die Unternehmerin oder der Unternehmer ausschließlich körperlich und fachlich geeignete Personen.
Die körperliche Eignung kann z. B. durch eine ärztliche Untersuchung nach dem DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" nachgewiesen werden - siehe auch DGUV Information 240-410 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr".
Zur fachlichen Eignung gehören neben der grundsätzlichen Qualifikation zur Durchführung der Arbeitsaufträge und Erfahrung im Besteigen von und Arbeiten auf Masten, u. a. Kenntnisse über:
die Inhalte dieser DGUV Information
die mit der Arbeit verbundenen elektrischen Gefährdungen
den sachgerechten Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung (incl. deren arbeitstäglichen Prüfung)
Sicherung der Arbeitsstelle im Straßenverkehr
Rettung und Erste Hilfe
Zusätzlich benötigen Versicherte, die Holzmaste von Nieder- und Mittelspannungsfreileitungen besteigen, mindestens die Qualifikation als "elektrotechnisch unterwiesene Person".