DGUV Information 204-006 - Anleitung zur Ersten Hilfe

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Abschnitt 11 - 11 Verätzungen

Erste-Hilfe-Maßnahmen sind bereits bei Verdacht auf eine Verätzung durchzuführen, da die Wirkung von ätzenden Stoffen mit zeitlicher Verzögerung auftreten kann.

Allgemeine Maßnahmen

  • Auf Selbstschutz achten (z.B. Schutzhandschuhe, Atemschutz)

  • Für Körperruhe sorgen

  • Vor Wärmeverlust schützen

  • Ärztliche Behandlung veranlassen

  • Erbrechen nicht herbeiführen

Augen

  • Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig (ca. 10-20 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen

  • Im Auge verbliebene feste Stoffe mechanisch, z.B. mit einem feuchten Tupfer, entfernen

  • Steriler Schutzverband

Haut

  • Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen

  • Haut mit viel Wasser spülen

  • Wunden keimfrei bedecken

Verschlucken

  • Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes

  • Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt)

Atmungsorgane

Bei Gefahr von Verätzungen durch Reizgase, z.B. Chlor, nitrose Gase, sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin festzulegen und die Ersthelfer und Ersthelferinnen entsprechend zu schulen.