DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...
Abschnitt 2.2, Beleuchtung
Abschnitt 2.2 – Beleuchtung
Arbeitsplätze und Verkehrswege beleuchten
Gefahrstellen gut ausleuchten
Bei besonderer Gefährdung Warn-Blickleuchten aufstellen
Leuchten in strahlwassergeschützter Ausführung
Beleuchtungseinrichtungen regelmäßig überprüfen, warten und reinigen
Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung)