DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 9.1, Dieselmotoremissionen
Abschnitt 9.1
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 9.1 – Dieselmotoremissionen

  • Dieselmotoremissionen (Lungenkrebs)

  • Geräte mit Partikelfiltern ausrüsten

  • Schadstoffarme Motoren einsetzen

  • Geräte nicht unnötig laufen lassen

  • Für ausreichende Belüftung sorgen