DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 8.5, Tübbingeinbau in kleinen Tunnelquerschnitten
Abschnitt 8.5
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 8.5 – Tübbingeinbau in kleinen Tunnelquerschnitten

  • Einquetschen

  • Gestoßen werden

  • Gefahrbereich des Erektors beim Tübbingeinbau nicht betreten

  • Erektorfahrer muss Blickkontakt zu dem Ringbauer haben