DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 7.3, Arbeitsplätze am Schalwagen
Abschnitt 7.3
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 7.3 – Arbeitsplätze am Schalwagen

  • Stolpern und Stürzen

  • Lärm durch Schalungsrüttler

  • Unsichere Arbeitsplätze und Verkehrswege

  • Verkehrswege freihalten

  • Für Ordnung am Arbeitsplatz sorgen

  • Beim Betonieren Gehörschutz tragen

  • Selbstverdichtenden Beton einsetzen