DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...

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Abschnitt 6.9, Aushubförderung in Schächten
Abschnitt 6.9
Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Titel: Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbauer (bisher: BGI/GUV-I 5014)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 6.9 – Aushubförderung in Schächten

  • Einquetschen

  • Herabfallendes Material

  • Nicht im Gefahrbereich unter dem Förderkübel aufhalten

  • Bewegungen des Förderkübels beobachten

  • Einweisung des Hebezeugführers über Handzeichen, Funksprechgerät oder Telefon