DGUV Information 201-035 - Sicher arbeiten im Tunnelbau Leitfaden für Tunnelbaue...
Abschnitt 5.7, Einsatz von Spritzmanipulatoren
Abschnitt 5.7 – Einsatz von Spritzmanipulatoren
Gefahrenbereich nicht betreten
Abstand Düse und Wand ≤ 1,5 m
Spritzbeton-Schutzhelm oder Schutzbrille tragen
Staubmaske tragen
Staub- und Schadstoffreduzierung durch Nassspritzbeton mit alkalifreiem Beschleuniger