DGUV Information 250-007 - DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen "Bildschirmarbeitsplätze" G 37 (mit Kommentar)

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Abschnitt 4 - 4 Sehbehinderung

Bei Sehbehinderung oder Blindheit erfolgt die Beurteilung des Sehvermögens nach durchgeführter Untersuchung durch den Augenarzt in Zusammenarbeit mit einem Rehabilitationszentrum für Blinde und Sehbehinderte oder einer entsprechenden Einrichtung.

Entscheidend für die Auswahl des Ausgleiches ist die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes - zum Beispiel mit elektronischen Hilfsmitteln -, um die visuellen Defizite des Sehbehinderten (Sehschärfe 0,3 und weniger) auszugleichen.

Folgende Maßnahmen sind zum Beispiel in Erwägung zu ziehen:

  • Erhöhung des Kontrastes zwischen Zeichen und Bildschirmhintergrund,

  • Vergrößerung der Schrift durch größere Monitore und Vergrößerung der Schrift durch entsprechend angepasste Software bei gleich großen Monitoren (Visus 0,3 bis 0,05),

  • Einsatz einer zusätzlichen Braille-Schrift-Zeile (Visus 0,05 bis 0,02),

  • Einsatz einer Braille-Schrift-Zeile und Sprachausgabe (Blindheit).

Die Anpassung der spezifischen Maßnahmen muss unbedingt durch Fachpersonal der auf Seite 30 aufgeführten Rehabilitationseinrichtungen begleitet werden. Die Rehabilitationseinrichtungen haben Adressen von Firmen, die Bildschirmarbeitsplätze für Sehbehinderte und Blinde einrichten.

Durch dieses Vorgehen soll eine dauerhafte berufliche Integration von Personen mit deutlicher Einschränkung des Sehvermögens erreicht werden.

Adressen dieser Zentren und Einrichtungen sind zum Beispiel:
  • Berufsbildungswerk Soest

    Hattroper Weg 57

    59494 Soest

    Tel: 02921 6840

  • Nikolauspflege Stuttgart

    Fritz-Elsas-Str. 38

    70174 Stuttgart

    Tel.: 0711 656480

  • Berufsförderungswerk Düren

    Karl-Arnold-Str. 132-134

    52349 Düren

    Tel.: 02421 5980

  • Berufsförderungswerk Würzburg gGmbH

    Helen-Keller-Str. 5

    97209 Veitshöchheim

    Tel.: 0931 90010

  • Mediablis

    In den Kirschen 1

    80992 München

    Tel.: 089 17905283

  • Deutsche Blindenstudienanstalt e. V.

    Am Schlag 8

    35037 Marburg

    Tel.: 06421 6060

  • Berufsförderungswerk Mainz

    Lortzingstr. 4

    55127 Mainz

    Tel.: 06131 7840

  • Berufsförderungswerk Heidelberg GmbH

    Bonhoefferstr. 1

    69123 Heidelberg

    Tel.: 06221 880

  • Landesbildungszentrum für Blinde

    Bleekstr. 22

    30559 Hannover

    Tel.: 0511 52470

  • Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte

    Brieger Str. 21

    90471 Nürnberg

    Tel.: 0911 89670

  • Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Schule für Blinde und Sehbehinderte

    Kloster 2

    78713 Schramberg

    Tel.: 07422 5690

  • Sächsisches Förderzentrum Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz gGmbH

    Haus 1, Flemmingstr. 8c

    09116 Chemnitz

    Tel.: 0371 33440

  • Berufsförderungswerk Halle (Saale)

    Bugenhagenstr. 30

    06110 Halle (Saale)

    Tel.: 0345 13340