DGUV Information 215-830 - Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Angebotserstellung (Vor-Ort-Begehung)

Auftraggeber und Auftragnehmer

Die Unternehmerin oder der Unternehmer der Fremdfirma stimmen sich vor Angebotserstellung mit dem Auftraggeber ab und

  • nehmen eine Ortsbesichtigung vor,

  • erfassen alle zeitlich und räumlich zusammentreffenden Arbeiten,

  • ermitteln die aus der Arbeitsumgebung resultierenden Gefährdungen und

  • halten die anzubietenden Schutzmaßnahmen fest.

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Bei den Schutzmaßnahmen kann es sich um technische, organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen handeln. Dazu gehört ggf. auch arbeitsmedizinische Vorsorge.

In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Angebot abgegeben wird, ohne dass sich der Auftragnehmer vorher ausreichend über die zu erwartenden Gegebenheiten am zukünftigen Arbeitsort informiert hat. Zusätzlich erforderliche Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheit können die Folge sein und zu ungeplanten Kostensteigerungen führen.

Beispiel
Ein Reinigungsunternehmen hat einen Auftrag zur Reinigung der Glasflächen der U-Bahn-Stationen eines Verkehrsunternehmens erhalten. Im Laufe des Auftrags stellt sich heraus, dass bei einigen Stationen für sicheres Arbeiten Gelenk-Teleskop-Hubarbeitsbühnen erforderlich sind. Es entstehen höhere Kosten durch die ungeplante Bereitstellung der Bühnen und den erforderlichen Einsatz dafür geeigneter Beschäftigter.