In der nachfolgenden Tabelle sind für ausgewählte Wirkstoffe in Biozidprodukten, die bei der Schimmelpilzsanierung zum Einsatz kommen, die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen beschrieben. Für die Einstufung und Kennzeichnung der Produkte nach CLP-Verordnung sind z. T. spezifische Konzentrationsgrenzwerte zu beachten. Nähere Informationen zu konkreten Biozidprodukten sind dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen.
Bei den aufgeführten Wirkstoffen handelt es sich um Gefahrstoffe. Für Tätigkeiten mit diesen Stoffen gilt die Gefahrstoffverordnung. Als Voraussetzungen für einen sicheren Umgang mit diesen Stoffen sind gemäß Gefahrstoffverordnung
die Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen,
Schutzmaßnahmen festzulegen. Dabei gilt die Rangfolge STOP (Substitution, Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen). Vor dem Einsatz von bioziden Wirkstoffen ist zu prüfen, ob Ersatzstoffe oder Ersatzverfahren angewendet werden können. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Wird auf eine mögliche Substitution verzichtet, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen;
eine Betriebsanweisung zu erstellen und die Beschäftigte zu unterwiesen,
die arbeitsmedizinische Vorsorge zu gewährleisten.
Wirkstoffe als auch Biozidprodukte (gebrauchsfertige Formulierungen) müssen nach Biozid-Verordnung für die vorgegebene Verwendung zugelassen sein. Dies gilt auch für Verfahren, bei denen ein Biozid vor Ort hergestellt wird, z. B. Hypochlorit bei elektrochemisch-aktiviertem Wasser oder die Generierung von Ozon.
Wirkstoff | Grenzwerte/Gesundheitsgefahren/Einstufungen | Anforderungen Arbeitsschutz |
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Wasserstoffperoxid H 2O2 | Angaben gelten für Wasserstoffperoxid-Lösung > 8 % bis < 35 %
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): ---
Empfehlung der MAK-Kommission: 0,5 ml/m3 (ppm) bzw. 0,71 mg/m3 Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen. Es können vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen auftreten. Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel (H 272) Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H 290) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken (H 302) Verursacht schwere Augenschäden (H 318)
| Hygienemaßnahmen
Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme) Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren Verunreinigte Kleidung sofort wechseln
Technische und organisatorische Maßnahmen
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr Gebinde nicht offen stehen lassen, Verspritzen vermeiden Waschgelegenheit am Arbeitsplatz Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen
Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz: Korbbrille Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitril, Butylkautschuk Schutzkleidung: beim Verdünnen bzw. Abfüllen: Kunststoffschürze beim Versprühen: Chemikalienschutzanzug Atemschutz: bei Grenzwertüberschreitung, z. B. Halbmaske oder Vollmaske mit Kombinationsfilter CO-P3 (schwarz/weiß) oder Kombinationsfilter NO-P3 (blau/weiß)
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Natrium-hypochlorit NaClO | Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): Chlor 1,5 mg/m3 bzw. 0,5 ml/m3 (ppm)
Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege: z. B. Brennen der Nasen- und Rachenschleimhaut, Reizhusten, Atemnot Kann Gesundheitsstörungen wie Lungenödem, chronische Bronchitis, Lungenschaden, Kehlkopfschwellung verursachen. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290) Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314) Kann die Atemwege reizen. (H335) Sehr giftig für Wasserorganismen (H400)
| Hygienemaßnahmen
Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme) Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren Verunreinigte Kleidung sofort wechseln
Technische und organisatorische Maßnahmen
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr Gebinde nicht offen stehen lassen, Verspritzen vermeiden Waschgelegenheit am Arbeitsplatz Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen
Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz: Korbbrille Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Polychloropren, Nitril, Polyvinylchlorid, Fluorkautschuk oder Butylkautschuk Schutzkleidung: beim Versprühen Chemikalienschutzanzug Atemschutz: bei Grenzwertüberschreitung, z. B. Halbmaske oder Vollmaske mit Kombinationsfilter B-P2 (grau/weiß)
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Quartäre Ammoniumverbindungen | Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): ---
Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen. Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an z. B. Benzalkoniumchlorid reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314) Sehr giftig für Wasserorganismen (H400)
| HygienemaßnahmenEinatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme) Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren Verunreinigte Kleidung sofort wechseln
Technische und organisatorische Maßnahmen
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr Gebinde nicht offen stehen lassen Versprühen des Produkts vermeiden Waschgelegenheit am Arbeitsplatz Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen
Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz: Korbbrille Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitril, Fluorkautschuk oder Butylkautschuk Schutzkleidung: je nach Anwendung ggf. Chemikalienschutzanzug Atemschutz: z. B. beim Versprühen Halbmaske oder Vollmaske mit Partikelfilter mind. P2 (weiß)
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Peressigsäure C2H4O3 | Angaben gelten für Peressigsäure-Produkte mit PES < 15 %
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): Essigsäure: 25 mg/m3 bzw. 10 ml/m3 (ppm)
Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Vorübergehende Beschwerden wie Husten können auftreten. Kann Gesundheitsstörungen wie Nierenschaden, Leberschaden verursachen. Erwärmung kann Brand verursachen. (H242) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. (H302 + H312 + H332) Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
| Hygienemaßnahmen
Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme) Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren Verunreinigte Kleidung sofort wechseln
Technische und organisatorische Maßnahmen
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr Gebinde nicht offen stehen lassen, Verspritzen vermeiden Waschgelegenheit am Arbeitsplatz Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen
Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz: Korbbrille Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Polychloropren, Fluorkautschuk oder Butylkautschuk Schutzkleidung: je nach Anwendung ggf. Chemikalienschutzanzug Atemschutz: bei Grenzwertüberschreitung, z. B. Halbmaske oder Vollmaske mit Kombinationsfilter B-P2 (grau/weiß)
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Ethanol | Angaben gelten für Ethanol-Lösungen ab 60 % in Wasser
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 960 mg/m3 bzw. 500 ml/m3 (ppm)
Untere Explosionsgrenze: 3,1 Vol.-% bzw. 59 g/m3 Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Haut, Atemwege und Magen-Darm-Trakt reizen. Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit bis zur Bewußtlosigkeit können auftreten. Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit können auftreten. Kann Gesundheitsstörungen wie Erbrechen, Herzrhythmusstörung, Leberschaden, Nervenschaden verursachen. Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar (H225) Verursacht schwere Augenreizung (H319)
| Hygienemaßnahmen
Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden! Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme) Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren Verunreinigte Kleidung sofort wechseln
Technische und organisatorische Maßnahmen
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr Gebinde nicht offen stehen lassen Versprühen des Produkts vermeiden Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Explosionsgeschützte Geräte verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. Waschgelegenheit am Arbeitsplatz Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen
Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz: Korbbrille Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Fluorkautschuk oder Butylkautschuk Schutzkleidung: flammhemmende, antistatische Schutzkleidung, beim Verdünnen bzw. Abfüllen: Kunststoffschürze Atemschutz: bei Grenzwertüberschreitungen Halbmaske oder Vollmaske mit Gasfilter mind. A1 (braun)
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Isopropanol | Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 500 mg/m3 bzw. 200 ml/m3 (ppm)
Untere Explosionsgrenze: 2,0 Vol.-% bzw. 50 g/m3 Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen. Kann die Haut, Atemwege und Magen-Darm-Trakt reizen. Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit bis zur Bewußtlosigkeit können auftreten. Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen können auftreten. Kann Gesundheitsstörungen wie Herzrhythmusstörung, Leberschaden, Nervenschaden, Nierenschaden verursachen. Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar (H225) Verursacht schwere Augenreizung (H319) Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen (H336)
| Hygienemaßnahmen
Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme) Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren Verunreinigte Kleidung sofort wechseln
Technische und organisatorische Maßnahmen
Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr Gebinde nicht offen stehen lassen Versprühen des Produkts vermeiden Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Explosionsgeschützte Geräte verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. Waschgelegenheit am Arbeitsplatz Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen
Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz: Korbbrille Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitril, Fluorkautschuk oder Butylkautschuk Schutzkleidung: antistatische Schutzkleidung, beim Verdünnen bzw. Abfüllen: Kunststoffschürze Atemschutz: bei Grenzwertüberschreitungen Halbmaske oder Vollmaske mit Gasfilter mind. A1 (braun)
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