DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

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Anhang 9 - Arbeitsschutzanforderungen beim Einsatz von Bioziden bei der Schimmelpilzsanierung

In der nachfolgenden Tabelle sind für ausgewählte Wirkstoffe in Biozidprodukten, die bei der Schimmelpilzsanierung zum Einsatz kommen, die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen beschrieben. Für die Einstufung und Kennzeichnung der Produkte nach CLP-Verordnung sind z. T. spezifische Konzentrationsgrenzwerte zu beachten. Nähere Informationen zu konkreten Biozidprodukten sind dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen.

Bei den aufgeführten Wirkstoffen handelt es sich um Gefahrstoffe. Für Tätigkeiten mit diesen Stoffen gilt die Gefahrstoffverordnung. Als Voraussetzungen für einen sicheren Umgang mit diesen Stoffen sind gemäß Gefahrstoffverordnung

  • die Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen,

  • Schutzmaßnahmen festzulegen. Dabei gilt die Rangfolge STOP (Substitution, Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen). Vor dem Einsatz von bioziden Wirkstoffen ist zu prüfen, ob Ersatzstoffe oder Ersatzverfahren angewendet werden können. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Wird auf eine mögliche Substitution verzichtet, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen;

  • eine Betriebsanweisung zu erstellen und die Beschäftigte zu unterwiesen,

  • die arbeitsmedizinische Vorsorge zu gewährleisten.

Wirkstoffe als auch Biozidprodukte (gebrauchsfertige Formulierungen) müssen nach Biozid-Verordnung für die vorgegebene Verwendung zugelassen sein. Dies gilt auch für Verfahren, bei denen ein Biozid vor Ort hergestellt wird, z. B. Hypochlorit bei elektrochemisch-aktiviertem Wasser oder die Generierung von Ozon.

WirkstoffGrenzwerte/Gesundheitsgefahren/EinstufungenAnforderungen Arbeitsschutz
Wasserstoffperoxid H
2O2
Angaben gelten für Wasserstoffperoxid-Lösung
> 8 % bis < 35 %

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): ---
  • Empfehlung der MAK-Kommission:
    0,5 ml/m3 (ppm) bzw. 0,71 mg/m3

  • Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen.

  • Es können vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen auftreten.

  • Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel (H 272)

  • Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H 290)

  • Gesundheitsschädlich bei Verschlucken (H 302)

  • Verursacht schwere Augenschäden (H 318)

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Hygienemaßnahmen
  • Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden!

  • Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!

  • Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen

  • Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme)

  • Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren

  • Verunreinigte Kleidung sofort wechseln



Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr

  • Gebinde nicht offen stehen lassen, Verspritzen vermeiden

  • Waschgelegenheit am Arbeitsplatz

  • Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen


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Persönliche Schutzausrüstung
  • Augenschutz: Korbbrille

  • Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitril, Butylkautschuk

  • Schutzkleidung: beim Verdünnen bzw. Abfüllen: Kunststoffschürze beim Versprühen: Chemikalienschutzanzug

  • Atemschutz: bei Grenzwertüberschreitung, z. B. Halbmaske oder Vollmaske mit Kombinationsfilter CO-P3 (schwarz/weiß) oder Kombinationsfilter NO-P3 (blau/weiß)

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Natrium-hypochlorit
NaClO
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW):
Chlor 1,5 mg/m3 bzw. 0,5 ml/m3 (ppm)

  • Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.

  • Reizt die Atemwege: z. B. Brennen der Nasen- und Rachenschleimhaut, Reizhusten, Atemnot

  • Kann Gesundheitsstörungen wie Lungenödem, chronische Bronchitis, Lungenschaden, Kehlkopfschwellung verursachen.

  • Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290)

  • Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314)

  • Kann die Atemwege reizen. (H335)

  • Sehr giftig für Wasserorganismen (H400)

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Hygienemaßnahmen
  • Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden!

  • Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!

  • Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen

  • Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme)

  • Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren

  • Verunreinigte Kleidung sofort wechseln



Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr

  • Gebinde nicht offen stehen lassen, Verspritzen vermeiden

  • Waschgelegenheit am Arbeitsplatz

  • Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen



Persönliche Schutzausrüstung
  • Augenschutz: Korbbrille

  • Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Polychloropren, Nitril, Polyvinylchlorid, Fluorkautschuk oder Butylkautschuk

  • Schutzkleidung: beim Versprühen Chemikalienschutzanzug

  • Atemschutz: bei Grenzwertüberschreitung, z. B. Halbmaske oder Vollmaske mit Kombinationsfilter B-P2 (grau/weiß)

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Quartäre AmmoniumverbindungenArbeitsplatzgrenzwert (AGW): ---

  • Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen.

  • Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an z. B. Benzalkoniumchlorid reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.

  • Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314)

  • Sehr giftig für Wasserorganismen (H400)

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Hygienemaßnahmen
  • Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden!

  • Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!

  • Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen

  • Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme)

  • Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren

  • Verunreinigte Kleidung sofort wechseln



Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr

  • Gebinde nicht offen stehen lassen

  • Versprühen des Produkts vermeiden

  • Waschgelegenheit am Arbeitsplatz

  • Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen



Persönliche Schutzausrüstung
  • Augenschutz: Korbbrille

  • Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitril, Fluorkautschuk oder Butylkautschuk

  • Schutzkleidung: je nach Anwendung ggf. Chemikalienschutzanzug

  • Atemschutz: z. B. beim Versprühen Halbmaske oder Vollmaske mit
    Partikelfilter mind. P2 (weiß)

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Peressigsäure
C2H4O3
Angaben gelten für Peressigsäure-Produkte mit PES < 15 %

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW):
Essigsäure: 25 mg/m3 bzw. 10 ml/m3 (ppm)

  • Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.

  • Vorübergehende Beschwerden wie Husten können auftreten.

  • Kann Gesundheitsstörungen wie Nierenschaden, Leberschaden verursachen.

  • Erwärmung kann Brand verursachen. (H242)

  • Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. (H302 + H312 + H332)

  • Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)

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Hygienemaßnahmen
  • Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden!

  • Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!

  • Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen

  • Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme)

  • Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren

  • Verunreinigte Kleidung sofort wechseln



Technische und organisatorische Maßnahmen

  • Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr

  • Gebinde nicht offen stehen lassen, Verspritzen vermeiden

  • Waschgelegenheit am Arbeitsplatz

  • Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen



Persönliche Schutzausrüstung
  • Augenschutz: Korbbrille

  • Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Polychloropren, Fluorkautschuk oder Butylkautschuk

  • Schutzkleidung: je nach Anwendung ggf. Chemikalienschutzanzug

  • Atemschutz: bei Grenzwertüberschreitung, z. B. Halbmaske oder Vollmaske mit Kombinationsfilter B-P2 (grau/weiß)

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EthanolAngaben gelten für Ethanol-Lösungen ab 60 % in Wasser
  • Arbeitsplatzgrenzwert (AGW):
    960 mg/m3 bzw. 500 ml/m3 (ppm)

  • Untere Explosionsgrenze:
    3,1 Vol.-% bzw. 59 g/m3

  • Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen.

  • Kann die Haut, Atemwege und Magen-Darm-Trakt reizen.

  • Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit bis zur Bewußtlosigkeit können auftreten.

  • Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit können auftreten.

  • Kann Gesundheitsstörungen wie Erbrechen, Herzrhythmusstörung, Leberschaden, Nervenschaden verursachen.

  • Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar (H225)

  • Verursacht schwere Augenreizung (H319)

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Hygienemaßnahmen
  • Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden!

  • Berührung mit Augen und Haut vermeiden!

  • Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen

  • Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme)

  • Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren

  • Verunreinigte Kleidung sofort wechseln



Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr

  • Gebinde nicht offen stehen lassen

  • Versprühen des Produkts vermeiden

  • Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Explosionsgeschützte Geräte verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.

  • Waschgelegenheit am Arbeitsplatz

  • Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen

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Persönliche Schutzausrüstung
  • Augenschutz: Korbbrille

  • Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Fluorkautschuk oder Butylkautschuk

  • Schutzkleidung: flammhemmende, antistatische Schutzkleidung, beim Verdünnen bzw. Abfüllen: Kunststoffschürze

  • Atemschutz: bei Grenzwertüberschreitungen Halbmaske oder Vollmaske mit Gasfilter mind. A1 (braun)

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Isopropanol
  • Arbeitsplatzgrenzwert (AGW):
    500 mg/m3 bzw. 200 ml/m3 (ppm)

  • Untere Explosionsgrenze:
    2,0 Vol.-% bzw. 50 g/m3

  • Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen.

  • Kann die Haut, Atemwege und Magen-Darm-Trakt reizen.

  • Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit bis zur Bewußtlosigkeit können auftreten.

  • Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen können auftreten.

  • Kann Gesundheitsstörungen wie Herzrhythmusstörung, Leberschaden, Nervenschaden, Nierenschaden verursachen.

  • Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar (H225)

  • Verursacht schwere Augenreizung (H319)

  • Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen (H336)

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Hygienemaßnahmen
  • Einatmen von Dämpfen und Aerosolen vermeiden!

  • Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!

  • Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich reinigen

  • Hautpflegemittel nach der Arbeit verwenden (rückfettende Creme)

  • Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren

  • Verunreinigte Kleidung sofort wechseln



Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr

  • Gebinde nicht offen stehen lassen

  • Versprühen des Produkts vermeiden

  • Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Explosionsgeschützte Geräte verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.

  • Waschgelegenheit am Arbeitsplatz

  • Augendusche oder Augenspülflasche bereitstellen

ccc_1795_as_19.jpg

Persönliche Schutzausrüstung
  • Augenschutz: Korbbrille

  • Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitril, Fluorkautschuk oder Butylkautschuk

  • Schutzkleidung: antistatische Schutzkleidung, beim Verdünnen bzw. Abfüllen: Kunststoffschürze

  • Atemschutz: bei Grenzwertüberschreitungen Halbmaske oder Vollmaske mit Gasfilter mind. A1 (braun)

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