DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

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Abschnitt 9.3 - 9.3 Organisatorische Maßnahmen

Bei der Sanierung werden Biostoffe und Stäube freigesetzt bzw. aufgewirbelt. Durch organisatorische Maßnahmen ist eine Verbreitung der Stoffe und damit eine Verunreinigung unbelasteter Bereiche ist zu verhindern. Dazu kommen je nach konkreter Schadenssituation folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Räumen des Sanierungsbereiches und Reinigung nach der Sanierung

  • Abdecken von Einbauten, Wänden und Böden (insbesondere Teppichböden)

  • staubdichtes Abtrennen des Sanierungsbereiches

  • Einrichten einer Personenschleuse als Zugang zum Sanierungsbereich

  • Geräte wie Industriestaubsauger, Entstauber, Luftreiniger wenn möglich außerhalb des Sanierungsbereiches aufstellen, um eine Verschmutzung zu vermeiden und damit die Reinigung der Geräte zu erleichtern.

9.3.1
Schwarz-Weiß-Trennung: Abschottungen und Schleusen

Der Sanierungsbereich (Schwarzbereich) ist von unbelasteten Bereichen (Weißbereich) abzugrenzen. Abhängig von der Gefährdungsklasse und den räumlichen Randbedingungen werden dazu staubdichte Abschottungen und Personenschleusen eingerichtet. Das Räumen des Sanierungsbereiches kann vor Errichten der Abschottung erfolgen, wenn verunreinigte Gegenstände vorab feucht gereinigt, abgesaugt oder staubdicht verpackt werden.

Bei Tätigkeiten der Gefährdungsklassen 2b und 3 sind Personenschleusen einzurichten. In der Regel ist eine Ein-Kammer-Schleuse ausreichend. Als Schleuse kann auch ein vorgelagerter Raum genutzt werden. Fußböden, Wände und Decken der Schleuse sind aus leicht zu reinigendem Material herzustellen. Im Schleusenbereich ist ein Abfallbehältnis für benutzte Schutzanzüge bereit zu stellen. Die Schleuse ist mindestens arbeitstäglich zu reinigen. Erfolgt der Zugang zum Schwarzbereich vom Außenbereich kann auf eine Schleuse verzichtet werden, im Außenbereich ist dann ein Platz für das Ablegen der Schutzkleidung einzurichten.

Bei sensibler Nutzung im Umfeld, z. B. bei Sanierungen im Krankenhausbereich, können auch Mehrkammerschleusen erforderlich sein.

Unbefugten ist das Betreten des Sanierungsbereiches durch das Verbotszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" entsprechend ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu untersagen.

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Abb. 8
Funktionsweise einer Ein-Kammer-Personenschleuse

9.3.2
Hygienemaßnahmen

Bei Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen kommt der persönlichen Hygiene besondere Bedeutung zu, dazu sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Waschmöglichkeiten zur Verfügung stellen

  • Mittel zum hygienischen Reinigen, Trocknen und Pflegen der Hände bereitstellen (Hautreinigungs- und -pflegemittel, Einmalhandtücher)

  • Vor den Pausen und nach der Arbeit Hände und verunreinigte Hautpartien mit Wasser und Hautreinigungsmittel gründlich waschen; nach Arbeitsende Hautpflegemittel verwenden

  • Keine Getränke und Lebensmittel im Sanierungsbereich aufbewahren

  • Im Sanierungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen

  • Arbeits- bzw. Schutzkleidung getrennt von der Straßenkleidung aufbewahren

  • Beim Übergang vom belasteten in den unbelasteten Bereich ist eine Verschleppung von Biostoffen vermeiden, z. B. durch Ablegen der Schutzkleidung vor Betreten des Weißbereiches, Schuhe reinigen oder wechseln oder Überziehschuhe verwenden