DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Praxisprojekt

Im Rahmen eines Praxisprojekts führt der Ausbildungsteilnehmer oder die Ausbildungsteilnehmerin ein Projekt aus dem Tätigkeitsspektrum von Brandschutzbeauftragten in einem Betrieb durch. Dieses Projekt wird zwischen den Ausbildungsteilnehmenden und dem Betrieb abgestimmt und bedarf der Zustimmung der Ausbildungseinrichtung.

Der Bearbeitungsumfang beträgt mindestens 4 Wochen und maximal 3 Monate. Zu dem Projekt ist den Ausbildungsteilnehmenden eine Dokumentation in Textform zu erstellen. Der Bericht ist von einer verantwortlichen Person des Betriebes zu unterschreiben.

Themen können zum Beispiel sein:

  • Analyse der Brandschutzorganisation des Betriebs

  • Ermittlung und Bewertung der Brandrisiken

  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Evakuierungsübung

  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Begehung mit einer Aufsichtsbehörde

  • Vorbereitung und Durchführung eines betrieblichen Brandschutzseminares

Eine angemessene Betreuung ist durch die Ausbildungseinrichtung und den Betrieb sicherzustellen.

Anrechnungsmodus:

Für das Projekt können maximal 20 Unterrichtseinheiten angerechnet werden. Für Praxisphase und Praxisprojekt können in der Summe maximal 24 Unterrichtseinheiten angerechnet werden.