Abschnitt 6.8 - Prüfung, Dokumentation, Unterweisung
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die BGV B11 die Prüfung als Teil der genannten Festlegungen beinhaltet.
Außerdem gilt für die Bestimmung von Bereichen mit erhöhter Exposition und Gefahrbereichen eine Dokumentationspflicht.
Die Sicherheitsunterweisungen hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen ist mindestens jährlich durchzuführen. Sind Versicherte in Gefahrbereichen tätig, so ist auch deren Sicherheitsunterweisung zu dokumentieren.