Abschnitt 3.3 - 3.3 Beratung durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Fachplanerinnen und Fachplaner
Für die Durchführung der Arbeiten (oder auch: Erfüllung der Aufgaben) nach den Abschnitten 3.1 und 3.2 ist Auftraggebenden und Auftragnehmenden zu empfehlen, sich fachkundig beraten zu lassen, sofern sie nicht selbst über die notwendigen Kenntnisse verfügen.