DGUV Information 201-023 - Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Güteanforderungen und Bauteile

4.3.1 Güteanforderungen an Bauteile aus Holz

Bauteile aus Holz müssen mindestens der Sortierklasse S 10 oder MS 10 nach DIN 4074-1 "Sortierung von Nadelholz nach der Tragfähigkeit; Nadelschnittholz" mit der Festigkeitsklasse C24 nach DIN EN 338 "Bauholz für tragende Zwecke: Festigkeitsklassen" entsprechen.

Bretter oder Bohlen müssen vollkantig sein und dürfen an ihren Enden nicht aufgerissen sein.

Bretter oder Bohlen können z. B. durch Einschlagen von Wellen-Bandeisen an den Stirnseiten gegen Aufreißen geschützt werden.

4.3.2 Güteanforderungen an Rohre

Stahlrohre und Aluminiumrohre müssen den gleichen Anforderungen entsprechen, wie nach DIN EN 12811-1 und DIN EN 12811-2 erhoben.

4.3.3 Güteanforderungen an Netze

Netze und deren Zubehör müssen DIN EN 1263-1 "Schutznetze" entsprechen.

4.3.4 Güteanforderungen an Zurrgurte

Zurrgurte müssen DIN EN 12195-2 "Zurrgurte aus Chemiefasern" entsprechen.

4.3.5 Güteanforderungen an Stahlseile

Stahlseile und deren Zubehör müssen einer Norm entsprechen, in der die Kennwerte zur Beurteilung der Brauchbarkeit geregelt sind (z. B. DIN EN 12385-4 "Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 4: Litzenseile für allgemeine Hebezwecke").