DGUV Information 209-052 - Elektrostatisches Beschichten

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Anhang 2 - Entzündbarkeit von Beschichtungsstoffen

Bei der Verarbeitung von Beschichtungsstoffen mit geringem Lösemittelanteil und hohem Flammpunkt (in der Regel wasserbasierte Lacke) können erhebliche Erleichterungen im Brand- und Explosionsschutz der Lackieranlagen in Anspruch genommen werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Beschichtungsstoffe im versprühten Zustand als nicht entzündbar oder schwer entzündbar anzusehen sind. Umfangreiche Untersuchungen haben ergeben, dass die Entzündbarkeit in versprühtem Zustand von der Zusammensetzung der Lacke aus den Hauptbestandteilen Wasser, organische Lösemittel und organische Feststoffe abhängt.

Hierzu wurde die folgende Einstufung festgelegt:

Nicht entzündbare Beschichtungsstoffe

Lacke dieser Gruppe haben die folgende Zusammensetzung: [% H20] > 1,70 x [% LM] + 0,96 x [% ORG]

Hierin sind:

H20: Wasser

LM: flüssige organische Phase, meistens bestehend aus höheren Glykolen

ORG: feste organische Phase, meistens bestehend aus Bindemittel und Pigmenten

- alle Angaben in Gewichts-Prozenten -

Derartige Lacke verhalten sich in flüssiger Phase und im versprühten Zustand wie Wasser. Sofern auch die Reinigungs- und Verdünnungsflüssigkeiten dieser Kategorie entsprechen, z. B. nicht mehr als 35 Gew. % 1:1 Butylglykol/N-Propanol, Rest Wasser, enthalten, ist Explosionsschutz nicht erforderlich.

Lacke dieser Gruppe werden als nicht entzündbare flüssige Beschichtungsstoffe eingestuft.

Schwer entzündbare Beschichtungsstoffe

Lacke dieser Gruppe haben die folgende Zusammensetzung: [% H20] > 1,50 x [% LM] + 0,49 x [% ORG]

- alle Angaben in Gewichts-Prozenten -

Sprühwolken dieser Lacke können durch Funken mit einer Energie < 4 Joule nicht gezündet werden. Explosionsschutz im Sprühbereich ist üblicherweise nicht notwendig, wenn Zündquellen mit einer Energie von mehr als 2 Joule nicht auftreten.

Lacke dieser Gruppe werden als schwer entzündbare flüssige Beschichtungsstoffe eingestuft.

Entzündbare Beschichtungsstoffe

Lacke, die weder den Kriterien nicht entzündbar noch schwer entzündbar entsprechen

Lacke dieser Gruppe werden als entzündbare flüssige Beschichtungsstoffe eingestuft.