DGUV Information 209-042 - Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 15.3 - 15.3 Hautmittel

Die konsequente Anwendung von Hautmitteln umfasst:

  • Schutz durch Hautschutzmittel

  • Reinigung durch Hautreinigungsmittel

  • Pflege durch Hautpflegemittel

Wichtig ist dabei die regelmäßige Anwendung, da Hautschutz nur so effektiv wirken kann!

15.3.1 Hautschutzmittel

Hautschutzmittel werden vor Arbeitsbeginn beziehungsweise nach Pausen auf die Hände (gegebenenfalls auch Unterarme) aufgetragen.

Hautschutzmittel haben die Aufgabe,

  • einen schützenden Film auf der Haut zu bilden, ohne die natürlichen Hautfunktionen zu beeinträchtigen,

  • die Hautreinigung nach Arbeitsende zu erleichtern.

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Hautschutzmittel werden bei Kontakten mit schwach hautschädigenden Arbeitsstoffen eingesetzt. Sie bieten jedoch keinen Schutz bei Kontakt mit Gefahrstoffen, zum Beispiel organischen Lösemitteln oder hochkonzentrierten Säuren oder Laugen.

Schutzhandschuhe sind in ihrer Wirkung effektiver als Hautschutzmittel. Deshalb steht die Benutzung geeigneter Handschuhe an erster Stelle.

Das richtige Hautschutzmittel ist entsprechend den verwendeten Arbeitsstoffen auszuwählen:

ArbeitsstoffHautschutzmittel
wasserlösliche Arbeitsstoffe, z. B. stark verdünnte Säuren oder Laugen, Wasserlacke, lösemittelfreie Reinigungsmittelwasserunlösliche Hautschutzmittel (sog. Wasser-in-Öl-Emulsionen)
wasserunlösliche Arbeitsstoffe, z. B. lösemittelhaltige Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmittelwasserlösliche Hautschutzmittel (sog. Öl-in-Wasser-Emulsionen)

Ein Hautschutzmittel kann nur dann wirksam sein, wenn es regelmäßig und korrekt verwendet wird. Dazu gehört auch das richtige Auftragen auf die Haut (siehe Abbildung 15.4).

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Von der gleichzeitigen Anwendung von Hautschutzmitteln und Schutzhandschuhen wird nach dem aktuellen Kenntnisstand abgeraten, da dadurch die Schutzwirkung von Schutzhandschuhen beeinträchtigt werden kann. Zudem konnte bisher wissenschaftlich nicht belegt werden, dass sich die Anwendung von Hautschutzmitteln unter Schutzhandschuhen positiv auf den Hautzustand auswirkt.

15.3.2 Hautreinigungsmittel

Hautreinigungsmittel sollen vor allem vor Pausen und nach Arbeitsende zum Einsatz kommen. Die Reinigungswirkung wird erzielt durch

  • waschaktive Substanzen,

  • hautschonende Reibemittel (zum Beispiel Walnussschalenmehl oder feines Kunststoffgranulat). Es wird empfohlen, auf sandhaltige Produkte und auf Bürsten zu verzichten.

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Verdünnungen und Lösemittel (zum Beispiel Nitro-/ Universalverdünnungen oder Terpentinersatz) dürfen zur Hautreinigung auf keinen Fall verwendet werden.

15.3.3 Hautpflegemittel

Nach der Reinigung der Haut (zum Beispiel vor Pausen oder nach Arbeitsende) müssen unbedingt Hautpflegemittel aufgetragen werden.

Geeignete Hautpflegemittel sind fett- und feuchtigkeitshaltig. Sie unterstützen die natürliche Regeneration der Haut.

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Hautpflegemittel sollten nicht anstelle von Hautschutzmitteln während der Arbeit benutzt werden, da ihre pflegenden Bestandteile die hautschädigenden Wirkungen von Arbeitsstoffen verstärken können.
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Abb. 15.4
Anleitung zum richtigen Auftragen von Hautschutzmitteln

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Weitergehende Informationen zur Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von Hautmitteln siehe
DGUV Information 212-017 "Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln"
DGUV Information 209-022 "Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen"
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