DGUV Information 209-042 - Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der...

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Abschnitt 1, 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 1
Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung Handhabung und sicheres Arbeiten (DGUV Information 209-042)
Titel: Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung Handhabung und sicheres Arbeiten (DGUV Information 209-042)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-042
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 1 – 1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information erläutert Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die in Schreinerei-/Tischlereibetrieben und in der Möbelfertigung üblicherweise verwendet werden oder auftreten können oder denen Beschäftigte bei Sanierungsarbeiten ausgesetzt sind. Es werden Maßnahmen beschrieben, die in der Holzbe- und -verarbeitung wirksam und üblich sind und die sich in der Praxis bewährt haben.

Der Schwerpunkt dieser DGUV Information liegt auf den Maßnahmen zum Gesundheitsschutz.

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Werden Tätigkeiten mit brennbaren Gefahrstoffen durchgeführt, muss zunächst immer auch eine Gefährdung durch Brände und Explosionen unterstellt werden. Das muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. In dieser DGUV Information wird auf Brand- und Explosionsgefahren nur punktuell und ansatzweise hingewiesen, zum Beispiel bei besonders hoher Gefährdung. Eine Nichtnennung entbindet nicht von der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich dieser Themen.

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Weitergehende Informationen zum Thema Brand- und Explosionsschutz enthalten zum Beispiel folgende Broschüren:
DGUV Information 209-045 "Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne - Brand- und Explosionsschutz"
DGUV Information 209-046 "Lackierräume und Einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"
DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)"
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