DGUV Information 209-034 - Gattersägewerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 8.4 - 8.4 Betriebsarten zum Entstören von Kreissägemaschinen und Profilzerspanern

Um die Stillstandszeiten bei der Beseitigung von Störungen an Sägemaschinen möglichst gering zu halten, haben sich neben dem Automatikbetrieb in der Praxis weitere Betriebsarten als notwendig erwiesen:

8.4.1
Betriebsart "Hand"

Die Zuhaltung darf erst freigegeben werden, wenn zuvor sämtliche gefahrbringende Bewegungen innerhalb der Umzäunung (z. B. Vorschubbewegungen, Werkzeuge) zum Stillstand gekommen sind.

Das Steuern von Vorschubbewegungen (z. B. Herausfahren eines in der Säge steckengebliebenen Stamms) und das Verfahren der beweglichen Maschinenhälfte (z. B. zum Werkzeugwechsel) dürfen nur im Tippbetrieb erfolgen. Die Absicherung der Steuerung (Steuerungskategorie) muss der Hersteller im Rahmen seiner Risikoanalyse ermitteln.

Die hochgestellten Vorschubwalzen müssen im Tippbetrieb verstellbar sein und in der jeweiligen Position sicher gehalten werden. Zusätzlich kann es erforderlich sein, die Vorschubwalzen mechanisch gegen Absinken zu sichern (z. B. durch Sicherungsbolzen, Kantholz).

8.4.2
Betriebsart "Störungsbeseitigung bei eingeschalteten Werkzeugaggregaten"

Die Freigabe zum Öffnen der Zuhaltung darf erst dann erfolgen, wenn zuvor sämtliche gefahrbringende Bewegungen innerhalb der Umzäunung - mit Ausnahme der Werkzeugaggregate - zum Stillstand gekommen sind. Als Sicherung gegen das Herausschleudern von Werkstückteilen und gegen Berühren von laufenden Werkzeugen müssen zusätzlich folgende Maßnahmen getroffen worden sein:

  • In der Maschine darf sich kein Werkstück befinden.

  • Der Vorschub ist stillgesetzt.

  • Die Auszugswalzen sind auf einen Restspalt von maximal 2 mm zusammengefahren, verbleibende Restöffnungen sind durch Bleche geschlossen (siehe Abbildung 39).

  • Ist der Restspalt bei zusammengefahrenen Auszugswalzen größer als 2 mm, müssen die Sägeblattpakete soweit in die oberste Stellung gefahren worden sein, dass keine Werkstückteile mehr herausgeschleudert werden können. Die Sägeblätter dürfen von der Ausschuböffnung her nicht erreichbar sein.

ccc_1666_as_133.jpgHinweis
Nutzen Sie die oben genannte Möglichkeit nur dann, wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass sich ein Werkstück oder Abfallstück im Bereich der Säge befindet.
ccc_1666_as_106.jpg

Abb. 39
Ausschuböffnung über die gesamte Breite geschlossen

1Auszugswalzen
2Spaltbreite auf max. 2 mm durch Anbringung eines festen Blechs im Lagerbereich der oberen Walze begrenzt