DGUV Information 209-034 - Gattersägewerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Anhang 2 - Unterweisungshilfen und Formblätter

Sicheres Stapeln von Schnittholz im Außen- und Innenbereich

Download der Unterweisungshilfe unter: www.bghm.de Webcode: 404

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Sicheres Arbeiten in Gattersägewerken

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Sicheres Arbeiten mit Gehörschutz im Lärmbereich

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Sicherer Betrieb von Flurförderzeugen

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Sicherer Betrieb bei besonderen Einsätzen von Flurförderzeugen

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Unterweisung in das Tragen von Sicherheitsschuhen

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Sicheres Arbeiten an Maschinen und verketteten Anlagen

Für das sichere Arbeiten an Maschinen und Anlagen sind detaillierte Betriebsanweisungen erforderlich.

Dazu sind umfangreiche Vorermittlungen notwendig, wie:

  1. 1.

    Mögliche Problembereiche der Anlage/Maschine ermitteln. Problembereiche können sein:

    • Nachlauf von Werkzeugen/Aggregaten nach dem Abschalten.

    • Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien nach dem Abschalten.

    • Automatische Beschickungseinrichtungen.

    • Richtungsänderung des Materialflusses.

  2. 2.

    Berücksichtigen der Erkenntnisse aus der Auswertung sämtlicher an der jeweiligen Maschine/Anlage auftretenden Störungen und deren Ursachen.

  3. 3.

    Aufgrund der mit den einzelnen Tätigkeiten verbundenen Unfallrisiken und der Qualifikation der Beschäftigten ist festzulegen, welche Personen nachfolgende Tätigkeiten durchführen dürfen:

    • Störungsbeseitigung

    • Störungsursachenermittlung in Ausnahmefällen bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen

Die Beseitigung von komplexen Störungsursachen erfordert gelegentlich eine Fehlersuche bei laufender Anlage.

An neuen Maschinen und Anlagen ist das Schutzkonzept so fortschrittlich, dass das Beobachten ohne Manipulieren von Schutzeinrichtungen möglich ist. Bei Altanlagen ist dies nicht immer der Fall. Es lässt sich dann nicht vermeiden, dass zur Fehlererkennung die Schutzwirkung von Schutzeinrichtungen kurzzeitig aufgehoben werden muss.

  • Einrichten

  • Warten/Instandsetzen

  • Betreiben

  1. 4.

    Berücksichtigen Sie die Vorgaben und die Bedienungsanleitung des Herstellers sowie die betrieblichen Gegebenheiten.

Bausteine mit Textvorschlägen für Betriebsanweisungen stehen auf den folgenden Seiten.

Bausteine für Betriebsanweisungen "Sicheres Arbeiten an Maschinen und an verketteten Anlagen"

Allgemeines

Bei häufigen Störungen oder bei nichtpraxisgerechtem Schutzkonzept die Vorgesetzten informieren, damit die Ursachen ermittelt und beseitigt werden können.

Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden!
Das Übersteigen von Zäunen oder das Überbrücken von Positionsschaltern mit Sicherheitsfunktion an Türen, Schutzhauben, Deckeln etc. ist verboten.

Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.

Enganliegende Kleidung tragen.

Folgende Personen dürfen die Maschine/Anlage bedienen:

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Nur folgende Personen dürfen Störungen beseitigen:

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Nur folgende Personen dürfen die Maschine einrichten:

Nur folgende, besonders geschulte und beauftragte Personen dürfen in festgelegten Ausnahmefällen, bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen, nach Störungsursachen suchen:
___________________________________________________
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Einrichten

Nach jedem Werkzeugwechsel muss geprüft werden, ob die vom Hersteller vorgesehenen Einzelverdeckungen der Größe der verwendeten Werkzeuge (z. B. Kappsägen, Fräswerkzeuge) entsprechen und angebracht sind. Gegebenenfalls durch passende ersetzen und montieren.

Einrichten bei laufender Maschine nur dann, wenn die Werkzeuge verdeckt sind.

Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.

Prüfen der Oberflächenqualität (Fühlzone) von Hand nur außerhalb von Gefahrenbereichen.

Rückmeldung über nichtpraxistaugliche Vorgaben zum Einrichten an Vorgesetzte.

Betreiben

  • Reinigungsarbeiten grundsätzlich nur bei abgeschalteter Maschine durchführen.

  • Prüfen der Oberflächenqualität von Hand nur außerhalb von Gefahrenbereichen.

  • Auf Quetschgefahr durch zwangsgeführte Werkstücke achten.

  • Mängel an Schutzeinrichtungen sofort melden.

Warten und Instandsetzen

  • Vor den Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.

  • Vorgesehene Zugänge/Übergänge/Laufstege/Podeste benutzen.

  • Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten.

  • Verbleibende pneumatische oder hydraulische Restenergien beachten, falls erforderlich, drucklos machen oder gegen Absinken sichern.

Entstören

  • Vor dem Entstören abschalten.

  • Vorgesehene Zugänge/Übergänge benutzen.

  • Nachlaufzeit der Werkzeuge beachten.

  • Verbleibende pneumatische bzw. hydraulische Restenergien beachten, falls erforderlich, drucklos machen oder gegen Absinken sichern.

Keinesfalls Positionsschalter mit Sicherheitsfunktionen an Türen, Schutzhauben, Deckeln, etc. überbrücken.

Nichtpraxistaugliche Schutzkonzepte den Vorgesetzten melden.

Fehlersuche im Ausnahmefall bei laufender Anlage und aufgehobener Schutzwirkung der Schutzeinrichtungen.
In diesem Ausnahmefall muss besonders geschultes Personal für die Suche von Störungsursachen angemessene Ersatzmaßnahmen treffen. Das sind z. B.:
  • Mitführbarer NOT-Aus

  • Tippbetrieb

  • Reduzierte Geschwindigkeit

  • Schutzzonen (Festzulegende Bereiche innerhalb des Gefahrenbereichs mit minimiertem Risiko, von denen aus die Fehlererkennung möglich ist.)

  • Zweite Person am NOT-Aus, die sich außerhalb des Gefahrenbereichs befindet, mit Sichtverbindung zur Person, die die Fehler sucht.

Anmerkung: Für Personen, die für die in roter Farbe hinterlegten Texte beauftragt werden, ist eine Einzelbetriebsanweisung zu erstellen. Für diese Betriebsanweisung entfällt der in gelber Farbe hinterlegte Text.

Unterweisung in das sichere Arbeiten an Maschinen und an verketteten Anlagen

Unterweisung in das sichere Arbeiten an Maschinen und an verketteten Anlagen

Name, Vorname

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geb.

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wurde informiert, dass:

  • sich die meisten Unfälle bei der Beseitigung von Störungen ereignen.

  • für die Unfälle häufig sorgloses Verhalten ursächlich war

und darüber hinaus anhand der Ausführungen über die Abschnitte

  • Allgemeines

  • Besondere Regelungen für:

    • Einrichten

    • Betreiben, Entstören

    • Fehlersuche im Ausnahmefall

    • Warten und Instandsetzen

unterrichtet und anhand der Bilder in das Arbeiten unterwiesen.

Zusätzlich wurde die oben genannte Person auf folgende betriebliche Regelungen hingewiesen:

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DatumInhalte der Unterweisung (hier Bildnummern eintragen)Unterweisung bestätigt

Schweißerlaubnis

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