DGUV Information 209-033 - Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.7 - Reinigungs- und Lösemittel

Zum Reinigen von Formen, Werkzeugen und Werkstücken wird heute überwiegend Aceton eingesetzt.

Von den früher häufig zu Reinigungszwecken verwendeten Lösemitteln dürfen

  • Dichlormethan (Methylenchlorid) und

  • 1,1,1-Trichlorethan

heute nicht mehr verwendet werden.

Auch die aromatischen Kohlenwasserstoffe Toluol und Xylol sollen wegen ihrer schädigenden Wirkung auf die Haut, Schleimhäute, Leber und das zentrale Nervensystem für Reinigungszwecke nicht mehr verwendet werden.

bgi-729_abb12.jpg

Aceton

  • farblose Flüssigkeit, mit Wasser mischbar

  • süßlicher Geruch

  • wirkt reizend auf die Schleimhäute und wird von der Haut schwach resorbiert

  • entfettet die Haut

  • leicht entzündlich; Dämpfe bilden mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch

  • Dämpfe schwerer als Luft

  • Flüssigkeit kann sich elektrostatisch aufladen

Stoffdaten:

  • MAK-Wert = 1200 mg/m3

  • Geruchsschwelle ≥ 0,2 mg/m3, gute Warnwirkung ab 0,02 % des MAK-Wertes gegeben

  • Flammpunkt ≤ -20 °C

  • Kennzeichnung: F leichtentzündlich

Bei Messungen der Holz-Berufsgenossenschaft wurde bisher bei der Reinigung von Werkzeugen und Formen eine Überschreitung des MAK-Wertes nicht festgestellt. Dagegen können Beschäftigte beim Reinigen von Lösemittelsammelbehältern Konzentrationen über dem MAK-Wert ausgesetzt sein.

Umwelt:

  • als Sondermüll entsorgen

  • Wassergefährdungsklasse O (nicht wassergefährdend)