DGUV Information 209-033 - Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sichere...

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Abschnitt 2.7, Reinigungs- und Lösemittel
Abschnitt 2.7
Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Titel: Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-033
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.7 – Reinigungs- und Lösemittel

Zum Reinigen von Formen, Werkzeugen und Werkstücken wird heute überwiegend Aceton eingesetzt.

Von den früher häufig zu Reinigungszwecken verwendeten Lösemitteln dürfen

  • Dichlormethan (Methylenchlorid) und

  • 1,1,1-Trichlorethan

heute nicht mehr verwendet werden.

Auch die aromatischen Kohlenwasserstoffe Toluol und Xylol sollen wegen ihrer schädigenden Wirkung auf die Haut, Schleimhäute, Leber und das zentrale Nervensystem für Reinigungszwecke nicht mehr verwendet werden.

Aceton

  • farblose Flüssigkeit, mit Wasser mischbar

  • süßlicher Geruch

  • wirkt reizend auf die Schleimhäute und wird von der Haut schwach resorbiert

  • entfettet die Haut

  • leicht entzündlich; Dämpfe bilden mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch

  • Dämpfe schwerer als Luft

  • Flüssigkeit kann sich elektrostatisch aufladen

Stoffdaten:

  • MAK-Wert = 1200 mg/m3

  • Geruchsschwelle ≥ 0,2 mg/m3, gute Warnwirkung ab 0,02 % des MAK-Wertes gegeben

  • Flammpunkt ≤ -20 °C

  • Kennzeichnung: F leichtentzündlich

Bei Messungen der Holz-Berufsgenossenschaft wurde bisher bei der Reinigung von Werkzeugen und Formen eine Überschreitung des MAK-Wertes nicht festgestellt. Dagegen können Beschäftigte beim Reinigen von Lösemittelsammelbehältern Konzentrationen über dem MAK-Wert ausgesetzt sein.

Umwelt:

  • als Sondermüll entsorgen

  • Wassergefährdungsklasse O (nicht wassergefährdend)