DGUV Information 209-033 - Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sichere...

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Abschnitt 4.2, Hautschutz, Augenschutz
Abschnitt 4.2
Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Titel: Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-033
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4.2 – Hautschutz, Augenschutz

Hautschutz

  • Schutzhandschuhe, z.B. aus Butylkautschuk, Nitrilkautschuk, Fluorkautschuk (z.B. Viton). Werden Schutzhandschuhe verwendet, müssen darunter dünne Baumwollhandschuhe getragen werden

  • Hautschutz- und Hautpflegemittel, stark wasserhaltig, mit hohem Anteil an schutzfilmbildenden Substanzen, fettarm

  • Hautreinigungsmittel, mit waschaktiven Substanzen, ggf. mit Reibemitteln (nicht Sand!)

Bei auffälligen Hautveränderungen sollte sofort ärztlicher Rat eingeholt werden. In diesem Fall sollte der Arzt über die weitere Anwendung von Hautschutz entscheiden.

Augenschutz

  • Schutzbrille mit Seitenschutz nach DIN EN 166.