DGUV Information 209-033 - Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sichere...

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Abschnitt 3.5, Anmischen des UP-Harzes
Abschnitt 3.5
Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Titel: Faserverstärkte Polyesterharze Handhabung und sicheres Arbeiten (bisher: BGI 729)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 209-033
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 3.5 – Anmischen des UP-Harzes

Das Anmischen des Harzes mit Härter und Beschleuniger sollte über Dosierstationen erfolgen. Beim Anmischen von Hand mit Dosierbechern bestehen Gesundheitsgefahren durch

  • Einatmen von Styrol- und Härterdämpfen sowie

  • den direkten Hautkontakt mit diesen Stoffen.

Härter und Beschleuniger dürfen nicht direkt zusammengebracht werden (siehe auch Hinweis im Abschnitt "Härter"). Erst nach guter Durchmischung einer der beiden Zusatzstoffe mit dem flüssigen Harz darf der andere Zusatzstoff zugegeben werden.

Technische Schutzmaßnahmen

  • Einrichtung von Mischstationen mit Belüftung und Absaugung

Persönliche Schutzausrüstungen

  • Hautschutz

  • Augenschutz