Abschnitt 4.2 - 4.2 Sonstige Sägemaschinen
4.2.1 Stationäre handbetätigte Gehrungskappkreissägemaschinen
Risiko
Gefährdungsstufe II. Es besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko am Sägeblatt infolge:
nicht ausreichender Verdeckung in der oberen Ausgangsstellung
falscher Arbeitsweise, weil das Sägeblatt nicht ganz in die obere Schutzstellung geführt wird, während gleichzeitig das Werkstück vorgeschoben wird.
Beschaffenheit**
Betrieb
Bei langen Werkstücken zusätzliche Werkstückauflage anbringen
Werkstück fest gegen den Werkstückanschlag drücken
Beim Verschieben des Werkstückes oder beim Entnehmen von Abschnitten nie unter das ungesicherte Sägeblatt greifen
Zum einfachen Erkennen der Schnittfuge möglichst Linienlaser einsetzen
Prüfen, ob das Sägeaggregat selbsttätig in die obere Ausgangsstellung zurückkehrt
Stand der Absaugtechnik
Abgesaugte Gehrungskappkreissägemaschinen entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern Anhang 1 von [23]* eingehalten ist.
Stand der Lärmminderungstechnik
Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [57]* : 86 bis 89 dB(A) je nach Sägeblattdurchmesser. Die Möglichkeiten des Anwenders zur Lärmminderung beschränken sich auf den Einsatz sogenannter lärmarmer und scharf gehaltener Sägeblätter.
Prüfen im Betrieb
4.2.2 Handbetätigte Pendelkreissägemaschinen
Risiko
Gefährdungsstufe III. Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko am Sägeblatt in Ruhestellung.
Bei Beschäftigten, die ausschließlich schwere Bretter und Massivholzbohlen zuschneiden, kann die Wirbelsäule durch Heben und Tragen der Lasten geschädigt werden (Gefährdungsstufe II).
Betrieb
Bei langen Werkstücken zusätzliche Werkstückauflage anbringen
Werkstück fest gegen den Werkstückanschlag drücken
Beim Verschieben des Werkstückes oder Entnehmen von Abschnitten nie vor das ungesicherte Sägeblatt greifen
Teile der Werkstückanschläge austauschen, wenn Durchtrittsöffnung für das Sägeblatt zu groß
Nur spezielle Querschnittsägeblätter mit Spanwinkel <= 5° verwenden
An Arbeitsplätzen mit ständigem oder häufigem Zuschnitt schwerer Bretter und Massivholzbohlen Hebeeinrichtungen zur Verfügung stellen
Prüfen, ob das Sägeaggregat selbsttätig in die hintere Ausgangsstellung zurückkehrt
Beschaffenheit**
- 1
Schutzhaube
- 2
Sägeblattverdeckung in Ausgangsstellung
- 3
Bolzen für Einrastklinke (Festhaltevorrichtung der Säge in Ausgangsstellung)
- 4
Selbsttätige Rückführung des Sägeaggregates in die Ausgangsstellung
- 5
Absauganschluss
- 6
Tisch (ggf. mit abklappbarer Tischverbreiterung)
Stand der Absaugtechnik
Abgesaugte Pendelkreissägemaschinen entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern sie mit einer Späneerfassung nach Anhang 1 von [23]* ausgerüstet sind. Das Bild "Regelausstattung" zeigt einen nachrüstbaren Optimierungsvorschlag mit einem Absaugkanal unter dem Sägeblatt, der bis zur Vorderkante des Tisches reicht.
Stand der Lärmminderungstechnik
Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [60]* : 89 bis 94 dB(A), je nach Sägeblattdurchmesser. Neben der Auswahl lärmarmer Sägeblätter empfiehlt es sich, die obere und untere Schutzhaube schallabsorbierend auszukleiden. Allerdings darf der Abstand zwischen Auskleidung und Sägeblatt nicht kleiner als 20 mm sein.
Prüfen im Betrieb
4.2.3 Handbetätigte Auslegerkreissägemaschinen
Risiko
Gefährdungsstufe III. Es besteht ein geringes Verletzungsrisiko am Sägeblatt in Ruhestellung.
Bei Beschäftigten, die ausschließlich schwere Bretter und Massivholzbohlen zuschneiden, kann die Wirbelsäule geschädigt werden (Gefährdungsstufe II).
Betrieb
Bei langen Werkstücken zusätzliche Werkstückauflage anbringen
Werkstück fest gegen den Werkstückanschlag drücken
Beim Verschieben des Werkstückes oder Entnehmen von Abschnitten nie vor das ungesicherte Sägeblatt greifen
Teile der Werkstückanschläge austauschen, wenn Durchtrittsöffnung für das Sägeblatt zu groß
Nur spezielle Querschnittsägeblätter mit Spanwinkel <= 5° verwenden
An Arbeitsplätzen mit ständigem oder häufigem Zuschnitt schwerer Bretter und Massivholzbohlen Hebeeinrichtungen zur Verfügung stellen
Prüfen, ob das Sägeaggregat selbsttätig in die hintere Ausgangsstellung zurückkehrt
Beschaffenheit**
- 1
Schutzhaube
- 2
Sägeblattverkleidung in Ausgangsstellung
- 3
Festhaltevorrichtung (Einrastklinke)
- 4
Werkstückanschlag
- 5
Selbsttätige Rückführung des Sägeaggregates in Ausgangsstellung
- 6
Absauganschluss
Stand der Absaugtechnik
Abgesaugte Auslegerkreissägemaschinen entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern Anhang 1 von [23]* eingehalten ist.
Stand der Lärmminderungstechnik
Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [59]* : 89 dB(A), je nach Sägeblattdurchmesser. Neben der Auswahl lärmarmer Sägeblätter empfiehlt es sich, die obere und untere Schutzhaube schallabsorbierend auszukleiden. Allerdings darf der Abstand zwischen Auskleidung und Sägeblatt nicht kleiner als 20 mm sein.
Optimierungsvorschlag für Maschinen für Gehrungsschnitte
Prüfen im Betrieb
4.2.4 Vertikal-Plattenkreissägemaschinen
Risiko
Gefährdungsstufe III. Es besteht ein geringes Risiko der Sägeblattberührung in Ausgangsstellung und während des Schnittes.
Baujahrabhängige Einzelheiten sind in der Tabelle 9 des Anhangs 3, Seite 176 zusammengestellt.
Betrieb
Grundsätzlich Spaltkeil verwenden Beim Einsetzschneiden darf der Spaltkeil ausgeschwenkt sein.
Bewegliches Schutzhaubenteil auf Leichtgängigkeit überprüfen
Stand der Absaugtechnik
Abgesaugte Vertikal-Plattenkreissägemaschinen entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern Anhang 1 von [23]* eingehalten ist.
Stand der Lärmminderungstechnik
Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [56]* : 77-88 dB(A), je nach Sägeblattdurchmesser. Dies wird i.d.R. durch ausgekleidete Sägeaggregate erreicht. Nachträgliche Lärmminderungsmaßnahmen durch den Betreiber beschränken sich auf die Auswahl lärmarmer Sägeblätter.
Beschaffenheit**
- 1
Gestell (Werkstückauflage)
- 2
Sägewagen
- 3
Sägeaggregat
- 4
Bedienelemente
- 5
Handgriff
- 6
Notaus-Schalteinrichtung
- 7
Absaugung
Prüfen im Betrieb
4.2.5 Horizontal-Plattenkreissägemaschinen
Risiko
Gefährdungsstufe III. In Schreinereien/Tischlereien mit einem großen Anteil an Plattenbearbeitung besteht ein geringes Risiko der Sägeblattberührung während des Schnitthubes.
Bei Personen, die ausschließlich mit Plattenzuschnitt beschäftigt sind, kann die Wirbelsäule durch Heben und Tragen der Lasten geschädigt werden (Gefährdungsstufe II).
Betrieb
Beschädigte Lamellen austauschen
An Arbeitsplätzen mit ständigem Plattenzuschnitt Hebeeinrichtungen zur Verfügung stellen
Stand der Absaugtechnik
Abgesaugte Horizontal-Plattenkreissägemaschinen entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern Anhang 1 von [23]* eingehalten ist.
Stand der Lärmminderungstechnik
Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [56]* : 80-82 dB(A). Nachträgliche Lärmminderungsmaßnahmen durch den Betreiber beschränken sich auf die Auswahl lärmarmer Sägeblätter.
Beschaffenheit**
- 1
Druckbalkensicherung (Schaltleiste)
- 2
Lamellenvorhang als Sicherung des Schneidbereichs neben den Werkstücken
- 3
Absauganschluss
- 4
Zugriffsicherung von der Rückseite (z. B. durch Umzäunung)
- 5
Verkleidung des Sägeblattes in den Endstellungen
- 6
Elektrische Verriegelung der beweglichen Verkleidung in der Sägeblattwechselstellung mit dem Sägeblattantrieb und Zuhaltung bis zum Werkzeugstillstand
Prüfen im Betrieb
4.2.6 Mehrblattkreissägemaschinen mit Plattenbandvorschub
Risiko
Gefährdungsstufe II. In Schreinereien/Tischlereien mit einem großen Anteil an Vollholzbearbeitung besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko durch Rückschläge von Werkstücken und Werkstückteilen.
Bei Beschäftigten, die ausschließlich mit Vollholzzuschnitt beschäftigt sind, kann die Wirbelsäule durch Heben und Tragen der Lasten geschädigt werden (Gefährdungsstufe II).
Betrieb
Rückschlaggreifer und Splitterfänger leichtgängig, Rückschlaggreifer scharfkantig halten
Druckwerk nur verstellen, wenn sich kein Werkstück mehr in der Maschine befindet
Beim Beschicken der Maschine direkt vor der Einschuböffnung Lederschürzen mit Splitterschutz tragen
Zum Wechsel schwerer Sägepakete Hebehilfen einsetzen und Schutzhandschuhe tragen
An Arbeitsplätzen mit ständigem Vollholzzuschnitt Hebeeinrichtungen zur Verfügung stellen
Stand der Absaugtechnik
Abgesaugte Mehrblattkreissägemaschinen mit Plattenbandvorschub entsprechen dem Stand der Staubminderungstechnik, sofern Anhang 1 von [23]* eingehalten ist.
Stand der Lärmminderungstechnik
Emissionsschalldruckpegel am Arbeitsplatz (Arbeitsgeräusch) nach [58]* : 85 bis 86 dB(A). Nachträgliche Lärmminderungsmaßnahmen durch den Betreiber beschränken sich auf die Auswahl lärmarmer Sägeblätter.
Beschaffenheit**
- 1
Greiferrückschlagsicherung (unterschiedliche Systeme und Kombinationen möglich)
- 2
Obere Splitterfangeinrichtung (unterschiedliche Systeme und Kombinationen möglich)
- 3
Seitliche Splitterfangeinrichtung (bei neuen Maschinen Teil des Maschinengehäuses)
- 4
Untere Splitterfangeinrichtung
- 5
Tür zum Sägeblattwechsel (ab Baujahr 1990 Verriegelung mit dem Sägeblattantrieb und Zuhaltung bis zum Stillstand der Sägeblätter)
- 6
Absauganschluss
Prüfen im Betrieb
[23]*, [56]*, [57]*, [58]*, [59]*, [60]* siehe Literatur- und Quellenverzeichnis, Seite 114/115
entsprechend staatlichem Recht