DGUV Information 209-030 - Pressenprüfung

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Anhang 2 - Konkretisierung der Beschaffenheitsanforderungen nach BetrSichV an alte * mechanische ** Kalt-Pressen der Metallbearbeitung

Kraftschlüssige Kupplungen und Bremsen von mechanischen Pressen wirken sicher, indem

  • der Bremsvorgang direkt durch Federkraft erfolgt,

  • das Federsystem der Bremsen so ausgeführt ist, dass das Versagen einer einzelnen Feder, z. B. durch Bruch, nicht zu einer gefahrbringenden Schließbewegung führen kann,

  • durch ungewolltes Lösen von Bolzen, Schrauben, Muttern, sonstigen Spannverbindungen, Splinten, sonstigen Sicherungselementen, Unterlegscheiben, Federn sowie durch angebrochene Reibbeläge eine gefahrbringende Schließbewegung nicht eintreten kann,

  • Kupplungs- und Bremsbeläge so befestigt sind, dass sie sich bei Verschleiß nicht lösen,

  • die Reibflächen von trockenlaufenden Kupplungen und Bremsen gegen das Eindringen von Öl und Fett so weit geschützt sind, dass es nicht zu einer gefahrbringenden Schließbewegung kommen kann.

Damit beim Bruch des Exzenterzapfens von Exzenterpressen mit frei-liegendem Exzenter das Pleuel nicht vornüberkippt, ist ein Pleuelschutz vorgesehen.

Bandbremsen sind nicht als Betriebsbremsen verbaut.

Eine Durchlaufsicherung an alten mechanischen Exzenter- und verwandten Handeinlegepressen mit Schwungradantrieb erscheint nicht zwingend, wenn die Betriebsbremse sicher wirkt und ihre Betriebssicherheit unter Beweis gestellt hat.

Das Einrückgestänge von Drehkeilkupplungspressen ist verkleidet.

Bedienseitige Sicherung des Werkzeugeinbauraums alter mechanischer Kalt-Pressen

Tabelle 7
Zulässige Handschutzmaßnahmen bei alten mechanischen Kalt-Pressen

Sicherheitssystem für die Bedienperson, Kupplungsart, DurchlaufsicherungHEPPRAKupplungDuSi
(o. "CE")
SWZXXR/F-
FV/FTSEXXR/F-
BAXXR/F-
BV/VTSE ohne die Funktionsweise bzw. ohne alle Überwachungen einer BA 1XXR
LV/AOPD 2XXR[HEP] 4
Sicherheits-LS/AOPDDR-XR-
Eine ZHS für jede an der Presse tätige PersonX-R[HEP] 4
Schutz in der Betriebsart "Einrichten" wie beim Produktionsbetrieb (außer durch SWZ, FV/FTSE, BA) oder durchHEPPRAKupplungDuSi
(o. "CE")
Drehung der Exzenter-/Kurbelwelle von Hand 3XXR/F
SchrittschaltungXXR/F
Eine vorderseitige Einricht-ZHS i. V. m. "auslaufendem Schwungrad" 5 (zugangsgesicherte Rückseite) XXR/F
Eine Einricht-ZHS pro ZugangsseiteXXR
Ein Tippschalter pro Zugangsseite i. V. m. langsamer SchließgeschwindigkeitXXR

BA: Bewegliche Abschirmungen/Schutzschirme

BV/VTSE: Bewegliche Verdeckungen/verriegelte trennende Schutzeinrichtungen

DuSi: Durchlaufsicherung

FV/FTSE: Feste Verdeckungen/feststehende trennende Schutzeinrichtungen

HEP: Handeinlegepressen

LV/AOPD: Lichtvorhänge/aktive opto-elektronische Schutzeinrichtungen

LS/AOPDDR: Laserscanner/auf diffuse Reflektion reagierende aktive opto-elektronische Schutzeinrichtungen

NSW: Nockenschaltwerk (SI-NSW: NSW mit i. d. R. elektromechanischen Positionsschaltern)

PRA: Pressenautomaten

PSV: Pressensicherheitsventil

R/F: Reibschlüssig/formschlüssig (z. B. Drehkeilkupplung)

SWZ: Sicheres Werkzeug/geschlossenes Werkzeug

ZHS: Zweihandschaltungen

Alte Exzenter- und verwandte Pressen, die vor dem 01.04.1975 nach damals vorliegender arbeitsmittelspezifischer Unfallverhütungsvorschrift (UVV) gebaut und nie umgebaut (d. h. der arbeitsmittelspezifischen UVV - unter Berücksichtigung von Ausnahmen - nachgeführt) wurden, sind nach heutigem Bewertungsmaßstab sehr wahrscheinlich unsicher.

Eine Überprüfung der Maßnahmen zur sicheren Verwendung alter mechanischer Pressen kann das Ergebnis bringen, dass zusätzliche technische Maßnahmen durchgeführt werden müssen (siehe dazu BetrSichV in Verbindung mit BekBS 1114).

Zu Schmiedepressen siehe Fachbereich AKTUELL FBHM-089 "Schmiedepressen/Schmiedehämmer".

(Nicht wesentlich veränderte oder in den EWR importierte) Pressen, die bereits vor Inkrafttreten der ersten EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG in Verkehr gebracht wurden

Hier: Exzenter- und verwandte Pressen mit Schwungradantrieb sowie Spindelpressen außer Reibspindelpressen

Steuern mit BV/VTSE nur bei Hub kleiner 600 mm und Tischtiefe kleiner 1000 mm (außer, wenn die BV/VTSE werden mit Tippschalter zugefahren werden)

LV/AOPD-Taktbetrieb nur bei Hub kleiner 600 mm und Tischtiefe kleiner 1000 mm und Tischhöhe größer 750 mm sowie LV/AOPD-Auflösungsvermögen ≤ 30 mm und Abschaltzeit ≤ 30 s. Die Pressentischhöhe von 750 mm kann durch zusätzliche Mittel erreicht werden, die mit der Presse verschweißt oder mit der Pressensteuerung verknüpft sind.

Die (schaltbare) Bremse kann nur in der BA "Einrichten" bei Stillstand des Schwungrads gelöst werden.

Erforderliche Durchlaufsicherung (DuSi) im Falle alter Exzenter- und verwandter Hand-einlege-Pressen (ohne "CE") mit unsicherer Hauptbremse

Bei Betätigung der Einricht-ZHS wird der Pressenantrieb abgeschaltet; die Einricht-ZHS ist möglichst so platziert, dass ein Benutzen zu Produktionszwecken nicht praktikabel ist.