Abschnitt 5 - 5 Grundlage bei Pressenprüfungen, Prüfarten, fehlende CE-Kennzeichnung
Pressenprüfungen sind Prüfungen nach § 14 BetrSichV und bestehen daher aus
Ordnungsprüfungen und
technischen Prüfungen
(Abschnitt 2.2 der TRBS 1201).
Bei der Ordnungsprüfung von Pressen wird zum Beispiel festgestellt,
ob die zur Durchführung der Prüfung erforderlichen technischen Unterlagen vorhanden und plausibel sind,
ob die technischen Unterlagen mit der Ausführung übereinstimmen und
ob die Beschaffenheit der Presse seit der letzten Prüfung geändert worden ist.
(Abschnitt 2.3 der TRBS 1201).
Zur technischen Prüfung gehören die Prüfarten:
Sichtprüfung
Prüfung der Funktionsfähigkeit der Schutz- und Steuereinrichtungen
Prüfung mit Mess- und Prüfmitteln
(Abschnitt 2.4 der TRBS 1201).