IFA-LSA 01-400 - Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm

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Abschnitt 5.6 - 5.6 Messgeräte und deren Kalibrierung

Für die Erfassung der Lärmexposition am Arbeitsplatz nach DIN EN ISO 9612 lassen sich sowohl Schallpegelmesser nach DIN EN 61672-1 [16] als auch Personenschallexposimeter/Lärmdosimeter nach DIN EN 61252 [20] einsetzen. Die entsprechenden Vorgaben zu den Messgeräten und deren Genauigkeitsklassen sind in der Tabelle 8 zusammengestellt.

Tabelle 8:
Messgeräte und Genauigkeitsklassen nach DIN EN ISO 9612

Schallpegelmessernach DIN EN 61672-1
Klasse 1 (vorzugsweise)
oder Klasse 2
Personenschallexposimeter
(Lärmdosimeter)
nach DIN EN 61252
Kalibratornach DIN EN IEC 60942
Klasse 1

Danach sind bevorzugt Schallpegelmesser bzw. Dosimeter zu verwenden, die den Anforderungen der Klasse 1 nach DIN EN 61672-1 entsprechen. Insbesondere für Geräusche mit dominierenden hohen Frequenzen oder Messungen bei sehr niedrigen Temperaturen wird die Verwendung entsprechend hochwertiger Klasse-1-Messgeräte empfohlen. Der Kalibrator muss in jedem Fall die Anforderungen der Klasse 1 nach DIN EN IEC 60942 [22] erfüllen. Die in der Messgerätenorm DIN EN 61252 an Lärmdosimeter gestellten akustischen Anforderungen entsprechen näherungsweise den Anforderungen für Schallpegelmesser der Klasse 2 (DIN EN 61672-1). Um der Forderung der DIN EN ISO 9612 nach der bevorzugten Verwendung von Klasse-1-Geräten gerecht zu werden, müsste das Dosimeter zusätzlich die Anforderungen der DIN EN 61672-1 für Geräte der Klasse 1 erfüllen. Das trifft auf die heute üblichen Lärmdosimeter allerdings in der Regel nicht zu, weil sich das nur mit sehr hochwertigen Mikrofonen realisieren lässt.

Das eingesetzte Schallmessgerät und der Kalibrator sind mindestens alle zwei Jahre auf Einhaltung der Anforderungen nach den relevanten Messgerätenormen zu überprüfen. Diese relativ aufwändige Geräteprüfung können nur einige besonders qualifizierte Kalibrierlaboratorien anbieten, z. B. einzelne Hersteller und die Eichämter einiger Länder.

Bei bestimmten Messaufgaben kann die Benutzung eines amtlich geeichten Schallmessgerätes gesetzlich vorgeschrieben sein, z. B. wenn es sich um öffentliche Überwachungsaufgaben oder Gutachten im Rahmen von gerichtlichen Verfahren handelt (§ 3 MessEG, § 1 MessEV).

Unmittelbar vor jeder Messreihe und zu Beginn jedes Messtages muss die gesamte Messkette einschließlich Mikrofon mit einem Kalibrator der Klasse 1 kalibriert werden (Vor-Ort-Kalibrierung). Am Ende der Messreihe und am Ende jedes Messtages ist die Kalibrierung zu überprüfen. Wenn sich bei der Nachprüfung Abweichungen von mehr als 0,5 dB gegenüber der Anfangs-Kalibrierung ergeben, sind alle Messergebnisse ungültig. In diesem Fall sollte man nach der Ursache für diese ungewöhnlich großen Abweichungen suchen und die Messungen müssen wiederholt werden.