DGUV Information 203-007 - Windenergieanlagen Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung im On- und Offshorebereich

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Abschnitt B3 - Weitere mechanische Gefährdungen

B3.1
Allgemeines

Konstruktive Schutzmaßnahmen in und an WEA minimieren nicht alle Gefährdungen und Belastungen. Es verbleiben Risiken beispielsweise durch

  • ungeschützte Maschinenteile,

  • Teile mit gefährlichen Oberflächen und

  • unkontrolliert bewegte Teile,

denen durch Maßnahmen vor und während der Arbeiten begegnet werden muss.

Müssen für die durchzuführenden Arbeiten Schutzeinrichtungen entfernt werden, sind diese unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten und vor Wiederinbetriebnahme der Anlage wieder anzubringen.

Die besonders bedeutenden mechanischen Gefährdungen in Windenergieanlagen sind im Rahmen der Unterweisung vor Arbeitsbeginn zu behandeln. Dazu zählen u. a. Gefährdungen bei Arbeiten im Bereich der Rotorscheibe.

A8 "Unterweisungen"

B3.2
Ungeschützt bewegte Maschinenteile und unkontrollierte Bewegungen

B3.2.1 Grundsätzliches

Ungeschützt bewegte Maschinenteile und unkontrollierte Bewegungen der WEA bzw. von Anlagenteilen können zu Quetschen, Klemmen, Einziehen o. ä. Verletzungen mit schweren Folgen führen.

Um diese Gefährdungen zu beseitigen, ist die WEA vor Arbeiten grundsätzlich auszuschalten und - sofern Arbeiten im Gefahrbereich bewegter Teile (z. B. Rotor) oder mit Gefährdung durch unkontrollierte Bewegungen ausgeführt werden - in den entsprechenden Bewegungen stillzusetzen.

B3.2.2 Schutzmaßnahmen (beispielhaft)

Beispiele für Schutzmaßnahmen gegen ungeschützt bewegte Maschinenteile und unkontrollierte Bewegungen sind:

  • Vermeiden unvorhergesehener automatischer Betriebszustände der Anlage durch Abschaltung

  • Sicherung aller drehenden Teile im Bereich von Kupplung und Hauptwelle durch Verkleiden, Abdecken oder Abschranken

  • Sicherung aller Einzugsstellen im Bereich der Azimutverstellung

  • Sicherung aller Gefahrstellen an hydraulischen oder elektrischen Blattverstellungen

  • sicheres Stillsetzen des Rotors (Arretieren/"Verbolzen") vor Arbeiten im Gefahrbereich und vor dem Einsteigen in die Nabe

Unkontrollierte Bewegungen von Hydraulikschraubern, Schlagschraubern und ähnlichen Arbeitsmitteln sind dadurch zu vermeiden, dass die Arbeitsmittel sicher angesetzt werden und bei Bedarf geeignete Abstützungen verwendet werden.

B3.3
Teile mit gefährlichen Oberflächen

Besteht eine Gefährdung durch gefährliche Oberflächen sind diese vor Arbeiten z. B. durch

  • Kantenschutz an scharfen Kanten (z. B. an verzinkten Teilen)

  • Schutzgitter/Kennzeichnung heißer Oberflächen und entsprechende Unterweisung

zu minimieren.

Gegen verbleibende Gefährdungen sind Schutzhandschuhe zum Schutz gegen mechanische Gefahren nach DIN EN 388 sowie bedarfsweise zusätzlich mit Schutz gegen thermische Gefahren nach DIN EN 407 zu benutzen.

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Abb. B3-1
Arretierung Warnung