
Windenergieanlagen Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung im On- und Offshorebereich (DGUV Information 203-007)
Abschnitt B3 – Weitere mechanische Gefährdungen
B3.1
Allgemeines
Konstruktive Schutzmaßnahmen in und an WEA minimieren nicht alle Gefährdungen und Belastungen. Es verbleiben Risiken beispielsweise durch
ungeschützte Maschinenteile,
Teile mit gefährlichen Oberflächen und
unkontrolliert bewegte Teile,
denen durch Maßnahmen vor und während der Arbeiten begegnet werden muss.
Müssen für die durchzuführenden Arbeiten Schutzeinrichtungen entfernt werden, sind diese unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten und vor Wiederinbetriebnahme der Anlage wieder anzubringen.
Die besonders bedeutenden mechanischen Gefährdungen in Windenergieanlagen sind im Rahmen der Unterweisung vor Arbeitsbeginn zu behandeln. Dazu zählen u. a. Gefährdungen bei Arbeiten im Bereich der Rotorscheibe.
⇢ | A8 "Unterweisungen" |
B3.2
Ungeschützt bewegte Maschinenteile und unkontrollierte Bewegungen
B3.2.1 Grundsätzliches
Ungeschützt bewegte Maschinenteile und unkontrollierte Bewegungen der WEA bzw. von Anlagenteilen können zu Quetschen, Klemmen, Einziehen o. ä. Verletzungen mit schweren Folgen führen.
Um diese Gefährdungen zu beseitigen, ist die WEA vor Arbeiten grundsätzlich auszuschalten und - sofern Arbeiten im Gefahrbereich bewegter Teile (z. B. Rotor) oder mit Gefährdung durch unkontrollierte Bewegungen ausgeführt werden - in den entsprechenden Bewegungen stillzusetzen.
B3.2.2 Schutzmaßnahmen (beispielhaft)
Beispiele für Schutzmaßnahmen gegen ungeschützt bewegte Maschinenteile und unkontrollierte Bewegungen sind:
Vermeiden unvorhergesehener automatischer Betriebszustände der Anlage durch Abschaltung
Sicherung aller drehenden Teile im Bereich von Kupplung und Hauptwelle durch Verkleiden, Abdecken oder Abschranken
Sicherung aller Einzugsstellen im Bereich der Azimutverstellung
Sicherung aller Gefahrstellen an hydraulischen oder elektrischen Blattverstellungen
sicheres Stillsetzen des Rotors (Arretieren/"Verbolzen") vor Arbeiten im Gefahrbereich und vor dem Einsteigen in die Nabe
Unkontrollierte Bewegungen von Hydraulikschraubern, Schlagschraubern und ähnlichen Arbeitsmitteln sind dadurch zu vermeiden, dass die Arbeitsmittel sicher angesetzt werden und bei Bedarf geeignete Abstützungen verwendet werden.
B3.3
Teile mit gefährlichen Oberflächen
Besteht eine Gefährdung durch gefährliche Oberflächen sind diese vor Arbeiten z. B. durch
Kantenschutz an scharfen Kanten (z. B. an verzinkten Teilen)
Schutzgitter/Kennzeichnung heißer Oberflächen und entsprechende Unterweisung
zu minimieren.
Gegen verbleibende Gefährdungen sind Schutzhandschuhe zum Schutz gegen mechanische Gefahren nach DIN EN 388 sowie bedarfsweise zusätzlich mit Schutz gegen thermische Gefahren nach DIN EN 407 zu benutzen.

Abb. B3-1
Arretierung Warnung