Abschnitt 12.1 - 12
Fahrzeuge mit Treibgas-Antrieb für den innerbetrieblichen Verkehr
12.1
Allgemeines
Treibgasantriebe von Fahrzeugen sind Otto-Verbrennungsmotoren, denen als Kraftstoff Treibgas zugeführt wird.
Im innerbetrieblichen Bereich werden diese Antriebe z.B. an Gabelstaplern verwendet (Bild 12-1).
Bild 12-1: Treibgas-Stapler mit Versorgung aus Treibgasflasche
(Quelle: Jungheinrich)
Der Anteil an treibgasbetriebenen Gabelstaplern dürfte bei ca. 10 bis 15 % liegen.
Um auch hier eine unbeabsichtigte Freisetzung von Flüssiggas (Treibgas) zu verhindern, müssen folgende Schutzziele vorrangig verwirklicht sein:
Einsatz geeigneter Bauteile gemäß den gestellten Anforderungen (Schläuche, Leitungen, Verdampfer/Druckregler u.a.),
Schutz der Bauteile gegen mechanische Einwirkungen, insbesondere durch Anordnung innerhalb der äußeren Begrenzung eines Fahrzeuges,
Schutz der Bauteile gegen dynamische Einwirkungen (z.B. durch Fahrbeanspruchungen),
Schutz der Bauteile gegen unzulässige Erwärmung (z.B. durch Motor- oder Abgaswärme)
und
Schutz der Treibgastanks gegen Überfüllung und während des Betankens.
Einige schwere Unfälle im Zusammenhang mit Flüssiggas-Antrieben an kraftbetriebenen Flurförderzeugen wurden verursacht durch
Verwechseln von Treibgasflaschen mit Brenngasflaschen,
Startversuche (bei Startschwierigkeiten) nach Betätigen des Kaltstartknopfes am Verdampfer/Druckregler in Verbindung mit ungeeigneten bzw. beschädigten Druckreglern,
falsche Bedienung bzw. fehlerhafte oder undichte Verbindung zwischen Füllpistole und Füllventil beim Betanken von Treibgastanks
sowie
Kälteverbrennungen an der Hand infolge Nichtbenutzung von Schutzhandschuhen beim Bedienen einer Treibgastankstelle.