DGUV Information 213-003 - Sicherheitstechnische Hinweise über das Verwenden von Aluminiumpulver, -pellets und -pasten bei der Herstellung von Porenbeton

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Abschnitt 1 - Gefahrenhinweise

Aluminium ist entzündlich. Bei unsachgemäßem Umgang besteht Brand- und Explosionsgefahr. Die Entzündung kann hierbei, z.B. durch Funken, offenes Feuer oder heiße Flächen im Zusammenwirken mit Rost, erfolgen. Es kann auch zu einer beschleunigten Oxidation in Gegenwart von Wasser unter Bildung eines Wärmestaus mit nachfolgender Entzündung kommen.

Aluminiumpulver/Luftgemische sind in weiten Mischungsbereichen zündfähig und können zu Staubexplosionen führen.

Durch den Einsatz von Aluminiumpasten lassen sich die Gefahren der Staubexplosion gegenüber dem Einsatz von Aluminiumpulver bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung wesentlich verringern bzw. vollständig vermeiden. Aluminiumpellets sind in der Porenbetonindustrie zurzeit nicht im Einsatz.

Eine weitere Gefahr geht vom Wasserstoff aus, der bei der Reaktion zwischen Aluminium und Wasser entsteht und ebenfalls mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bildet. Die Reaktion läuft beschleunigt ab, wenn Kalk- bzw. Zementstaub oder andere alkalisch wirkende Stoffe in die Suspension gelangen. Die Explosionsgrenzen in der Luft liegen zwischen 4 Vol.-% und 75 Vol.-%.

Bei gleichzeitigem Auftreten von Aluminiumpulver/ Luftgemischen und Wasserstoff erhöht sich die Explosionsgefahr erheblich (hybride Gemische).

Wesentliche Gefährdungen sind:

  • Aluminiumpulver: Staubexplosionen, in geringerem Umfang Wasserstoffexplosionen.

  • Aluminiumpellets: Staubexplosionen, in geringerem Umfang Wasserstoffexplosionen.

  • Aluminiumpaste: Wasserstoffexplosionen (bei Pasten werden in der Regel wesentlich größere Mengen (Tagesansatz im Gegensatz zu Chargenansatz beim Pulver) angesetzt), in geringerem Umfang Staubexplosionen.

Wasserpaste ist sehr schwer; glycolhaltige Paste ist leicht zu zünden.