Abschnitt 6.5 - 6.5 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Wenn elektrische Betriebsmittel mit einer Geräteanschlussleitung ausgestattet sind, muss diese den Anforderungen aus Abschnitt 6.1 entsprechen.
Bis zu einer Leitungslänge von 4 m ist als Geräteanschlussleitung auch die Bauart H05RN-F oder H05BQ-F zulässig, soweit nicht die zutreffende Gerätenorm die Bauart H07RN-F fordert.
Bei besonderen Umgebungsbedingungen müssen geeignete zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, oder die Arbeiten sind einzustellen. Besondere Umgebungsbedingungen sind z. B. Nässe oder leitfähiger Staub. Zusätzliche Maßnahmen sind z. B. Wetterschutz, Abdeckungen und Schutzhauben.
Abb. 22
Mauernutfräse mit Staubabsaugung
Bei besonderen Betriebsbedingungen sind vor Arbeitsbeginn ergänzende Maßnahmen zu treffen. Besondere Betriebsbedingungen sind z. B. gegeben beim Nasskernbohren oder beim Nassschleifen. Ergänzende Schutzmaßnahmen können z. B. die Verwendung von Schutzkleinspannung oder Schutztrennung sein (siehe auch DGUV Information 203-004 "Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung").