DGUV Information 205-001 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

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Abschnitt 8.7 - 8.7 Löschwasseranlagen ("Steigleitungen")

8.7.1 Löschwasseranlage "trocken"

Löschwasseranlagen "trocken" sind Löschwasserleitungen für die Feuerwehr. Diese speist das Löschmittel an der Einspeiseeinrichtung ein und entnimmt es bedarfsgerecht an den entsprechenden Entnahmestellen.

8.7.2 Löschwasseranlage "nass"

Löschwasseranlagen "nass" sind vom Trinkwassernetz getrennte Löschwasserleitungen mit angeschlossenen Wandhydranten, die ständig mit Wasser gefüllt und somit jederzeit einsatzbereit zur Verfügung stehen.

8.7.3 Löschwasseranlage "nass/trocken"

Löschwasseranlagen "nass/trocken" sind Leitungssysteme mit angeschlossenen Wandhydranten, die erst im Brandfall fernbetätigt über eine Füll- und Entleerungsstation mit Wasser gefüllt werden, aber im Normalfall leer sind. Sie werden insbesondere in frostgefährdeten Bereichen eingesetzt.

8.7.4 Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten

Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten sind Trinkwasserleitungen, an die Wandhydranten vom Typ S mit integrierter Sicherungskombination (Rückflussverhinderer und Belüfter) unmittelbar angeschlossen werden. Der permanente Durchfluss des Trinkwassers muss gewährleistet sein, um eine Keimbildung zu verhindern.