DGUV Information 203-002 - Elektrofachkräfte

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Abschnitt 9 - 9. Erste Hilfe bei Unfällen durch elektrischen Strom

Zusatzausbildung

Bei Arbeiten an unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist bei elektrischen Unfällen mit Herz-Kreislauf-Versagen zu rechnen. Werden in Ausnahmefällen solche Arbeiten durchgeführt, sollten Ersthelfer/-innen mit einer Zusatzausbildung in Herz-Lungen-Wiederbelebungvorhanden sein. Die Zusatzausbildung kann im Rahmen der Grundausbildung in Erster Hilfe mit erworben werden. Sie sollte jährlich wiederholt werden, um diese Technik in der Unfallsituation sicher zu beherrschen.

Maßnahmen bei Spannungen bis 1.000 V

  • Sofortige Stromkreisunterbrechung, z. B. durch Ausschalten, Stecker ziehen, Herausdrehen der Sicherung. Wenn diese Maßnahmen nicht sofort möglich sind, muss der Verunglückte durch Ziehen an seinen Kleidern oder mit elektrisch nicht leitenden Gegenständen von den Strom führenden Teilen getrennt werden. Die helfende Person darf sich dabei nicht selbst gefährden! Sie muss dann ihren Standort isolieren, z. B. mit Plastiktüten, einem trockenen Brett, Zeitungen o. Ä.,

  • Verletzte(n) in Ruhelage bringen,

  • Kontrolle von Atmung und Puls,

  • Atemspende bei Atemstillstand,

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Kreislaufstillstand,

  • Seitenlagerung bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung,

  • keimfreie Bedeckung der Brandwunden und

  • Notarzt/Notärztin rufen.

Maßnahmen bei Spannungen über 1 kV (Hochspannung)

  • Notruf: Hochspannungsunfall,

  • Rettungsmaßnahmen einleiten, z. B. Schalthandlungen. Diese dürfen nur durch Fachpersonal (Schaltberechtigte) durchgeführt werden!

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen wie bei Spannungen bis 1.000 V.

Achtung: Annäherung nur bis 5 m!