DGUV Information 209-001 - Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen

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Abschnitt 15 - 15 Schraubstöcke

Schraubstöcke sind in jeder Werkstatt unentbehrlich. Die Schraubstockart wird von den zu verrichtenden Arbeiten bestimmt. Neben der Schraubstockgröße und der Backenbreite sind die Bauformen "nach vorne öffnend" oder "nach hinten öffnend" zu beachten. Ambossansätze und Spindelschutz sowie bei gegossenen Schraubstöcken gehärtete, möglichst austauschbare Backen und leicht gängige Spindel mit möglichst spielfreier Führung sollten gegeben sein.

Der Schraubstock sollte so hoch angebracht sein, dass bequem daran gearbeitet werden kann: Die richtige Schraubstockhöhe hängt von der Größe des Handwerkers und den zu bearbeitenden Werkstücken ab.

Empfohlen wird der Einsatz von Schraubstock-Höhenverstellgeräten (Bild 15-1) zur stufenlosen Höhenverstellung des Schraubstockes oder - wenn für bestimmte Verrichtungen die gesamte Werkbankplatte benötigt wird - ein kombiniertes Gerät.

Mit diesem Gerät kann der Schraubstock nicht nur in der Höhe verstellt, sondern auch unter die Werkbank geklappt werden (Bild 15-2).

Zum Richten von Werkstücken soll nur der Ambossansatz benutzt werden. Die Backen sind zum Richten nicht geeignet.

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Bild 15-1: Parallelschraubstock - nach hinten öffnend - auf Höhenverstellgerät in oberer Position

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Bild 15-2: Parallelschraubstock auf Klappgerät unter die Werkbank geschwenkt; die Arbeitstischfläche steht so voll zur Verfügung

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