DGUV Information 208-003 - Steh-Kassenarbeitsplätze BGHW-Kompakt M 87

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Abschnitt 3.6 - 3.6 Elektrische Leitungen

An Steh-Kassenarbeitsplätzen können viele Komponenten verbaut sein, die elektrisch betrieben werden, z. B. Beleuchtungselemente, Kassenrechner, Heizung. Beachten Sie, dass Planen, Errichten, Ändern und Instandsetzen von elektrischen Anlagen Elektrofachkräften vorbehalten sind. Alle elektrischen Betriebsmittel, mobile genauso wie ortsunveränderliche, müssen regelmäßig auf elektrische Sicherheit geprüft werden. Beauftragen Sie Fachfirmen, wenn Ihnen im Unternehmen keine Beschäftigten mit den erforderlichen Fachkenntnissen zur Verfügung stehen.

Aber auch als elektrotechnisch unbedarfte Person können Sie einen Beitrag zur elektrischen Sicherheit leisten. Achten Sie darauf, dass elektrische Leitungen so verlegt sind, dass sie vor Beschädigungen geschützt sind, z. B. nicht über scharfe Kanten geführt oder gequetscht werden. Prüfen Sie regelmäßig den gebäudeseitigen Fehlerstromschutzschalter (FI) mit der Prüftaste.