DGUV Information 208-002 - Sitz-Kassenarbeitsplätze

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Abschnitt 2.1 - 2 Arbeiten an Sitz- oder Sitz-Steh-Kassenarbeitsplätzen
2.1 Körperhaltung

Andauernde Arbeit im Sitzen kann durch den Bewegungsmangel z. B. zu Muskelverspannungen führen. Gestalten Sie gute Arbeit im Sitzen, indem Sie die Kassiertätigkeit mit anderen Arbeiten im Stehen bzw. Gehen, wie z. B. Verräumen von Ware, kombinieren oder indem Sie Sitz-Steh-Kassenarbeitsplätze zur Verfügung stellen. Beim kombinierten Sitz-Steh-Kassenarbeitsplatz können die Zeitanteile, in denen im Sitzen oder im Stehen gearbeitet wird, frei von den Beschäftigten gewählt werden. Die Nutzung der Fußstütze, auf der abwechselnd ein Fuß abgestellt werden kann, kann bei Arbeit im Stehen entlastend wirken (siehe Kap. 5.6 "Sonstige Arbeitsmittel an der Kasse"). Ihre Beschäftigten sollten flaches, bequemes Schuhwerk tragen.

Beste Praxis
Ausstattung des Ladengeschäftes sowohl mit Sitz-Kassenarbeitsplätzen als auch mit kombinierten Sitz-Steh- oder Steh-Kassenarbeitsplätzen. So können die Beschäftigten zwischen beiden Kassentisch-Arten wechseln.

Gestalten Sie gute Kassenarbeitsplätze für Ihre Beschäftigten, indem Sie u. a. die Anforderungen an Bewegungsfläche, Fußboden sowie Freiraum unter dem Sitz- oder Sitz-Steh-Kassentisch (siehe Kap. 3 "Anforderungen an den Kassentisch") einhalten. Auf diese Weise sollte es Ihren Beschäftigten möglich sein, verschiedene Sitz- oder Steh-positionen einzunehmen.